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RICHTPLANANPASSUNG AGGLOMERATION CHUR DER ZWEITEN GENERATION

Der kantonale Richtplan wird im Zusammenhang mit dem Agglomerationsprogramm Chur in den Bereichen Siedlung und Verkehr angepasst. Mit der öffentlichen Auflage wird die Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss der Raumplanungsgesetzgebung (Art. 4 RPG; Art. 7 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden KRVO) gewährleistet. Die schriftlichen Einwendungen und Anregungen der Bevölkerung und interessierter Kreise können bis spätestens am 28. Mai 2012 an das Amt für Raumentwicklung Graubünden, Grabenstr.1, 7000 Chur eingereicht werden.

 

Richtplananpassung zum Agglomerationsprogramm

Kapitel 5.2.1 Siedlung
Kapitel 6.2.1 Verkehr

 

Synthesebericht zum Agglomerationsprogramm

Synthesebericht
Anhang 1- 12
Anhang 13.1 Zukunftsbild Landschaft
Anhang 13.2 Zukunftsbild Siedlung
Anhang 13.3 Zukunftsbild Verkehr
Anhang 13.4 Zukunftsbild Synthese
Anhang Massnahmenblätter

Weiterführende Informationen zum Agglomerationsprogramm der ersten Generation

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