Das Amt für Raumentwicklung (ARE) ist eine Dienststelle der kantonalen Verwaltung Graubünden. Das Tätigkeitsfeld erstreckt sich über sämtliche Sachfragen der Raumordnung und der Raumentwicklung auf Stufe Kanton, Region und Gemeinde. Zudem ist das ARE bei kantonsübergreifenden, bundesweiten und grenzüberschreitenden Planungen tätig, soweit diese das Territorium oder die Sachinteressen des Kantons Graubünden direkt oder indirekt betreffen. In seiner Tätigkeit sucht das ARE stets engen Kontakt mit seinen Partnern und Kunden.
Das ARE richtet seine Tätigkeit nach dem Leitbild aus. Es erstrebt, seine Stellung als Kompetenzzentrum in Fragen der Raumordnung zu konsolidieren, als Koordinationszentrum für die Diskussion sämtlicher raumwirksamer Tätigkeiten aufzutreten und gegenüber seinen Partnern und Kunden optimale Dienstleistungen anzubieten.
Das ARE ist ständig mit Bestrebungen zur Erhaltung und Gestaltung des Lebensraumes konfrontiert. Es zielt in seiner Tätigkeit darauf ab, Lebensqualität zu erhalten und zu steigern. Es unterstützt und lenkt räumliche Entwicklungen und ist dabei darauf bedacht, dass Ressourcen nachhaltig genutzt werden. Das ARE strebt nach gesamtheitlicher Betrachtung, sachgemässer Abwägung und ausgewogener, demokratisch legitimierter Entscheidfindung. Dabei strebt das ARE eine der kulturellen, naturräumlichen und wirtschaftlichen Vielfalt angepasste Raumentwicklung an.
Nutzungsplanung
In der Abteilung Nutzungsplanung sind insgesamt 8 Mitarbeiter/innen tätig. Die Angestellten beschäftigen sich in geografisch abgegrenzten Gebieten (Planungskreise) prioritär mit Sachfragen der kommunalen Nutzungsplanung und mit dem Baubewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (BAB-Verfahren). Zudem werden verschiedene Spezialaufgaben wahrgenommen; so werden Projekte nach Spezialrecht beurteilt und begleitet, Grundlagen erarbeitet, räumliche Entwicklungen verfolgt sowie Zukunftsvorstellungen, Aktionen oder Planungen bezüglich der wünschbaren räumlichen Entwicklung mitgeprägt.
Die Mitarbeiter/innen nehmen entsprechend den eigenen Vorkenntnissen, Neigungen und Interessen in abgegrenzten Sachbereichen Stabsfunktionen (Stabsmitarbeit) wahr und gelten somit intern als auch extern als Ansprechpartner für sachspezifische Fragen.
Die Mitarbeiter/innen der Abteilung Nutzungsplanung pflegen den direkten, möglichst intensiven Kontakt mit den Gemeindebehörden, den Gemeindebaubehörden sowie im Einverständnis mit der zuständigen Gemeinde auch mit den privaten Interessengruppen. Die beratende Funktion wird hauptsächlich zugunsten der kantonalen Verwaltung und der Gemeindebehörden ausgeübt.
Dank der teamorientierten Arbeitsweise ist die gegenseitige Stellvertretung in den zentralen Arbeitsbereichen grundsätzlich sichergestellt.
Richtplanung und Grundlagen
Im Team Richtplanung und Grundlagen sind drei Mitarbeiter tätig.
Die Richtplanung beschäftigt sich mit Fragen der überörtlichen räumlichen Entwicklung und Planung sowie der Koordination. Ausgehend von raumrelevanten Themenstellungen wird die künftig angestrebte räumliche Entwicklung aufgezeigt. Der Umgang mit den verschiedenen Ansprüchen an unseren Lebensraum (z.B. Wirtschaft, Tourismus, Verkehr, Natur, Landschaft, Gesellschaft) wird mit Zielen, Schwerpunkten und Leitüberlegungen festgelegt und das Vorgehen koordiniert. Im kantonalen Richtplan (RIP2000) legt die Regierung die kantonale Raumordnungspolitik fest.
Richtplanung ist im Kanton Graubünden eine Verbundaufgabe von Kanton und Regionen (Art. 14 KRG). Die Themen der kantonalen Richtplanung richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien sowie nach den besonderen Interessen der kantonalen Raumordnungspolitik. Die Themen der regionalen Richtplanung ergeben sich zum einen aus den Verantwortungsbereichen, die im kantonalen Richtplan festgelegt sind und bei denen die Regionen die Federführung haben. Zum andern ergeben sich die Themen aus der räumlichen Verantwortung der Regionen für das Regionsgebiet (Art. 17 KRG).
Wir betreuen und begleiten auch die Erarbeitung von Agglomerationsprogrammen und regionalen Projekten.
Im Bereich Grundlagen wird die räumliche Entwicklung verfolgt und analysiert. Dabei geht es um die Beobachtung der räumlichen Entwicklung (Raumbeobachtung) und um die Analyse der Kräfte, die zu dieser Entwicklung geführt haben. Daraus können Erkenntnisse gewonnen werden, die es ermöglichen, die zukünftige räumliche Entwicklung in die wünschbare Richtung zu beeinflussen. Auch internationale Programme und Netzwerke fallen in das Arbeitsfeld 'Grundlagen'.
Die Stellungnahmen zu Sach- und Ressortplanungen (Bund, Kanton, Region) sowie zu Gesetzen (Bund, Kanton), die für die übergeordnete räumliche Entwicklung relevant sind, werden ebenfalls in der Abteilung Richtplanung und Grundlagen erarbeitet.
Unsere Partner sind schwergewichtig die Regionalverbände, Gemeindebehörden, Fachstellen auf Stufe Bund und Kanton, Verbände und Organisationen. Wir schätzen und pflegen den direkten Kontakt und den offenen Meinungsaustausch, den wir zusammen mit unseren Partnern aufgebaut haben.
Die gegenseitige Stellvertretung in dem vielfältigen Tätigkeitsfeld ist wegen der kleinen Anzahl Mitarbeiter lediglich auf Informationsbasis gewährleistet, in operativer Hinsicht sind aus Kapazitätsgründen keine Stellvertretungen möglich.
Rechtsdienst und Stab
Im Rechtsdienst sind der Leiter Rechtsdienst und eine juristische Praktikantin tätig. In dessen Aufgabenbereich fällt hauptsächlich die Bearbeitung sämtlicher bau- und planungsrechtlicher Fragen im Amt für Raumentwicklung als auch die umfassende Rechtsberatung unserer Amtsstelle und deren Vertretung nach aussen in juristischen Belangen.
Zu den Kernaufgaben gehören die juristische Beratung der Gemeinden und Baugesuchsteller im Baubewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (BAB-Verfahren) und die Prüfung sowie Entscheidung über solche Baugesuche als Leitbehörde. Im Weiteren verfasst der Rechtsdienst in Beschwerdefällen Vernehmlassungen zu Handen des Verwaltungs- resp. Bundesgerichtes und nimmt an den betreffenden Augenscheinen teil. Ferner verfasst der Rechtsdienst die für den Rechtsvollzug notwendigen Grundlagen und ist für deren geeignete Bekanntmachung verantwortlich, nimmt zu Gesetzesvorlagen des Bundes resp. anderer Departemente und Ämter Stellung und wirkt bei Gesetzgebungsarbeiten bzw. amtsinternen Projekten mit. Im Speziellen stellt der Rechtsdienst als kantonale Koordinationsstelle im Bewilligungsverfahren für den Aufbau von Mobilfunkanlagen ausserhalb der Bauzonen einen bedarfs- und umweltgerechten Mobilfunknetzaufbau in Graubünden sicher.
Der Stabsdienst initiiert, leitet und bearbeitet Spezialprojekte (auch Forschungsprojekte) auf regionaler, kantonaler und grenzüberschreitender Stufe, in den Bereichen räumliche Entwicklung, Siedlung, Landschaft, Tourismus und Verkehr. Dabei arbeitet er, je nach Fragestellung, eng mit den entsprechenden Abteilungen, mit anderen Dienststellen und mit externen Kreisen zusammen. Im Weiteren werden Dossiers wie „Allianz in den Alpen", nachhaltige Entwicklung und Grundsatzfragen betreut. Amtsintern ist die Stelle vor allem für Massnahmen zur Umsetzung des Leitbildes sowie für die Organisation und Förderung des ARE-Kolloquiums zuständig.
Informatik/GIS und Technik
Im Technikteam sind fünf Personen tätig. Es fördert in erster Linie die digitale Arbeitsweise in der Raumplanung. Die Dokumente der Raumplanung (Pläne und Texte) werden schrittweise, nach einem Gesamtkonzept, in eine standardisierte digitale Form überführt. Dazu werden unter Einbezug der betroffenen Partner Datenmodelle für die Nutzungsplanung und die Richtplanung erarbeitet. Sie dienen als Quasi-Standards im Kanton und ermöglichen so den Datenaustausch zwischen allen Beteiligten (Gemeinden, Regionen, Raumplaner, Amtsstellen). Weiter ist es zusammen mit den Administrativen Diensten für die Informatikunterstützung der Dienststelle zuständig.
Die grafischen und gestalterischen Aufgaben werden durch das Technische Büro wahrgenommen. Es ist verantwortlich für das Layout unserer Publikationen wie z.B. unseres Infoblatts InfoARE sowie für den Unterhalt und die Betreuung unserer Web-Seiten.
Administrative Dienste
Die Administrativen Dienste gliedern sich in die zwei Hauptbereiche Sekretariat und Rechnungswesen.
Das Sekretariats-Team besteht aus drei Sekretärinnen und drei Dokumentalistinnen. Sie geben Auskunft und vermitteln den Kontakt zu den zuständigen Stellen im ARE. Sie bearbeiten, verwalten und archivieren die Entscheidungsgrundlagen sowie weitere Informations- und Hilfsmittel.
Der Dienstchef leitet und koordiniert die Aufgaben der Administrativen Dienste. Er führt die Verwaltungsrechnung (Budget/Rechnung) des ARE und überwacht das Subventionswesen (Bundesbeiträge an die Kantonale Richtplanung sowie Kantonsbeiträge an die regionale Richtplanung und die kommunale Nutzungsplanung). Als IT-Teammitglied und EDV-Verantwortlicher betreut er gleichzeitig das lokale Netzwerk und unterstützt das Personal beim Einsatz von Informatikmitteln.