Gesetzlicher Auftrag   

Zur Sicherheit des Bündner Gastes hat das Volk am 26. November 2000 das Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen erlassen. Darin wird geregelt, dass das Unterrichten, Begleiten und Führen von Gästen gegen direkte oder indirekte Entschädigung auf dem Gebiet des Kantons Graubünden nur mit einer vom Kanton anerkannter Ausbildung und einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung möglich ist.
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