Bis 2007 bezogen sich diese Bundesmassnahmen auf den Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete (Bonny-Beschluss), die Investitionshilfe für das Berggebiet (IHG; Basis- und Entwicklungsinfrastruktur) und auf das Impulsprogramm zur Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum (Regio Plus).
Sie wurden 2008 von der NRP mit dem Bundesgesetz über die Regionalpolitik abgelöst. Wegen der Laufzeit finanzieller Verpflichtungen bei diversen Projekten bleiben die früheren Erlasse zum Teil bis über 2030 hinaus aktiv.
Finanzhilfen in Form von Darlehen und Beiträgen können unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden an:
- die Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Initiativen, Programmen und Projekten mit Innovationscharakter;
- Entwicklungsträger, regionale Geschäftsstellen und andere regionale Akteure für die Erarbeitung mehrjähriger Förderstrategien oder die Koordination und die Begleitung der Initiativen, Programme und Projekte ihrer Region;
Projektträger können die öffentliche Hand, öffentlich- und privatrechtliche Organisationen und Unternehmen mit öffentlichem Dienstleistungscharakter (Bergbahnen, Wellnesszentren etc.) sein.
Die Gesuche um Förderleistungen müssen über den zuständigen Regionalverband eingereicht werden. Investitionen können nur mit Darlehen unterstützt werden.
Siehe Rubrik
Dokumentation für Gesetzesgrundlagen, Formulare, Dokumente etc.
Das Bundesprogramm zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus, InnoTour, steht in seiner 3. Förderperiode (2008 – 2011). Weitere touristische Förderprogramme sind im Fachbereich Tourismusentwicklung aufgeführt.
Weitere Informationen zu Innotour finden Sie unter:
www.inno-tour.ch