Abschreibungspraxis
Der Kanton Graubünden kennt eine grosszügige Abschreibungspraxis. So können im Anschaffungs- oder Erstellungsjahr sowie im darauf folgenden Jahr Sofortabschreibungen bis zu 80% geltend gemacht werden.
Steuererleichterungen
Die Regierung des Kantons Graubünden kann neuen oder bestehenden Unternehmen für die Aufnahme neuer Produktionszweige Steuererleichterungen gewähren. Die Steuererleichterung kann in einer vollständigen Befreiung der Kantonssteuern für die Dauer von max. 10 Jahren bestehen.
Der Bund kann industriellen Unternehmen und produktionsnahen Dienstleistungsbetrieben in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten im Kanton Graubünden gleiche Steuererleichterungen gewähren wie der Kanton.
Steuerliche Vorbescheide
Ansiedlungswillige Unternehmen erhalten bei der kantonalen Steuerverwaltung auf Wunsch steuerliche Vorbescheide (Rulings) über die Art und Weise der Besteuerung. So kann z.B. vorab verbindlich entschieden werden, ob eine Gesellschaft als Holdinggesellschaft oder als Domizilgesellschaft anerkannt wird.
Rasche und wirtschaftsfreundliche Lösungen
Die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden als kleine Verwaltung bietet mit ihren direkten Ansprechpartnern Gewähr für rasche und wirtschaftsfreundliche Lösungen.