Allgemeiner Überblick
Aufgrund des föderativen Aufbaus der Schweiz ist das Steuersystem vielgestaltig. So steht die Steuerhoheit sowohl Bund, Kantonen als auch Gemeinden zu, die teils unterschiedliche, teils gleichartige Steuern erheben. Während die Steuergesetze des Bundes für die ganze Schweiz Gültigkeit haben, ist dies bei den Kantonen und Gemeinden nur für deren Gebiete der Fall.
Es werden insbesondere folgende Steuern erhoben:
Bund
- Direkte Bundessteuern vom Einkommen bei natürlichen und vom Gewinn bei juristischen Personen (Veranlagung durch die Kantone gleichzeitig mit der Kantonssteuer)
- Verrechnungssteuer (35 %) auf Vermögenserträgen (z.B. Zinsen, Dividenden). Steuerpflichtig ist der Schuldner der steuerbaren Leistung. In der Schweiz ansässige Empfänger der Vermögenserträge können die Verrechnungssteuer zurückfordern, wenn sie die entsprechenden Vermögenswerte und Erträge versteuern.
- Mehrwertsteuer (Normalsatz: 8 %)
- Stempelabgabe auf der Ausgabe und dem Umsatz bestimmter Urkunden (z.B. Aktien, Obligationen, Anteile von Anlagefonds)
Kanton
- Kantonssteuern vom Einkommen und Vermögen von natürlichen Personen
- Ausländer, die in Graubünden steuerrechtlichen Wohnsitz nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben, können anstelle der Einkommens- und Vermögensteuer eine Pauschalsteuer nach dem Aufwand entrichten.
- Gewinn- und Kapitalsteuern von juristischen Personen
- Grundstückgewinnsteuer
- Erbschafts- und Schenkungssteuern (Befreiung des Ehegatten)
Gemeinden
- Gemeindesteuer (in Prozenten der Kantonssteuern,
max.130 %)
- Liegenschafts-, Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer
- Erbschafts- und Schenkungssteuern (Befreiung des Ehegatten und der direkten Nachkommen)
Einkommensteuer
Der Einkommensteuer unterliegt das Gesamtreineinkommen. Dieses besteht aus der Summe sämtlicher Einkünfte abzüglich der zu deren Erzielung notwendigen Kosten (z.B. Berufsauslagen), der allgemeinen Abzüge und der Sozialabzüge.
Der Quellensteuer auf dem Erwerbseinkommen unterliegen alle ausländischen Arbeitnehmer, welche die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) nicht besitzen.