Das Hauptgewicht liegt auf der Kapitalbeschaffung. Die einzelnen Gesellschafter treten in den Hintergrund (bleiben ganz oder teilweise anonym).
Für die Schulden haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Der Aufbau, die Organisation sowie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sind in den Statuten festgehalten.
Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft ist die wichtigste Gesellschaftsform in der Schweiz. Sie ist eine juristische Person mit eigener Firma und einem zum voraus bestimmten Aktienkapital. In der Regel dient die AG wirtschaftlichen Zwecken, andere sind zulässig. Ihre Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftskapital. Der Handelsregister-Eintrag am Sitz der Gesellschaft ist obligatorisch. Die AG erlangt das Recht auf Persönlichkeit erst durch diesen Eintrag.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Sie stellt heute eine attraktive Variante zur AG dar. Die juristische Person mit eigener Firma ist eine Mischform zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft. Die Haftung der Gesellschaft beschränkt sich auf das Gesellschaftskapital (Stammkapital). Der Handelsregister-Eintrag am Sitz der Gesellschaft ist obligatorisch. Die GmbH erlangt das Recht auf Persönlichkeit erst durch diesen Eintrag.