Touristische Infrastrukturen 

Der Kanton kann an den Bau und die Erneuerung von Infrastrukturen Beiträge gewähren, wenn

  • die Förderung des Tourismus in der Gemeinde und der Region einem gesamtwirtschaftlichen Bedürfnis entspricht;
  • mit dem Vorhaben eine Förderung des Tourismus erreicht wird;
  • das Vorhaben mit regionalen Konzepten übereinstimmt, mit anderen Förderungsmassnahmen koordiniert wird und bestehenden Infrastrukturen Rechnung trägt;
  • die zumutbaren Eigenleistungen erbracht und mögliche Drittleistungen ausgeschöpft werden;
  • die zu erstellen Infrastrukturen in der Regel jedermann zugänglich sind und
  • ein Betriebskonzept vorliegt.
Touristische Infrastrukturen können auch mit NRP-Darlehen des Bundes gefördert werden.

Grundlagen Kanton

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