Der Kanton kann an den Bau und die Erneuerung von Infrastrukturen Beiträge gewähren, wenn
- die Förderung des Tourismus in der Gemeinde und der Region einem gesamtwirtschaftlichen Bedürfnis entspricht;
- mit dem Vorhaben eine Förderung des Tourismus erreicht wird;
- das Vorhaben mit regionalen Konzepten übereinstimmt, mit anderen Förderungsmassnahmen koordiniert wird und bestehenden Infrastrukturen Rechnung trägt;
- die zumutbaren Eigenleistungen erbracht und mögliche Drittleistungen ausgeschöpft werden;
- die zu erstellen Infrastrukturen in der Regel jedermann zugänglich sind und
- ein Betriebskonzept vorliegt.
Touristische Infrastrukturen können auch mit NRP-Darlehen des Bundes gefördert werden.