Grundbuchinspektorat und Handelsregister (GIHA)    

Unsere Aufgaben, und damit die Dienstleistungen für Sie, umfassen die folgenden Bereiche:

Grundbuch

Die Dienststelle Grundbuchinspektorat und Handelsregister (GIHA) übt in der Funktion des Grundbuchinspektorats die Aufsicht über das Grundbuch aus. Die Mitarbeitenden der Abteilung Grundbuch inspizieren die Grundbuchämter, erteilen Weisungen zur Grundbuchführung und geben Rechtsauskünfte im Fachbereich.

Ausserdem werden die Grundbuchkreise bei der Einführung des eidgenössischen Grundbuches unterstützt.
 

Bäuerliches Bodenrecht

Das GIHA ist kantonale Bewilligungsbehörde im Bäuerlichen Bodenrecht. Es erteilt die für den Erwerb und die Belastung von landwirtschaftlichem Boden notwendigen Bewilligungen.
 

Grundstückerwerb durch Personen im Ausland

Das GIHA ist kantonale Bewilligungsbehörde für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Es erteilt im Rahmen des den Kantonen vom Bund zugeteilten Kontingentes Bewilligungen zum Erwerb von Ferienwohnungen.
 

Handelsregister

Das GIHA führt das Handelsregister. Es ist dabei insbesondere für eine effiziente Informationsaufbereitung und Sicherung eines geordneten Geschäftsverkehrs besorgt, mit dem Ziel, die Haftungsverhältnisse der einzutragenden Subjekte offen zu legen und die Rechtsverhältnisse der einzutragenden Unternehmen im Interesse Dritter und des Publikums bekannt zu machen.

Kontakt

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