Arbeitszeitbewilligungen   

Ausgeglichene Arbeits- und Ruhezeiten sind Teil des Gesundheitsschutzes, da sie sowohl Übermüdungserscheinungen als auch mit der Müdigkeit zusammenhängende Unfälle verhindern. Sie garantieren den Arbeitnehmenden ein soziales Leben, indem beispielsweise der Sonntag als Ruhetag festgelegt wird. Das Arbeitsgesetz legt die Mindestruhezeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Gestaltung der Schichtpläne fest.

Bewilligungen 

Sofern ein dringendes Bedürfnis im Sinne des ArG nachgewiesen wird, kann das Arbeitsinspektorat für vorübergehende Nacht-, Sonntags- und Schichtarbeit an Betriebe, die nicht unter die Sonderbestimmungen der Verordnung 2 zum ArG fallen, eine Bewilligung erteilen.

Arbeitszeitbewilligungen mit dauerndem Charakter erteilt das SECO, Bern. Gesuche sind zu richten an
seco - Arbeitnehmerschutz
Effingerstrasse 31
3003 Bern
(Tel. 031 322 29 48)

Die Formulare finden Sie hier.

 
Klicken Sie bitte auf einen der folgenden Links, um weitere Informationen einzusehen:
Infos zum Arbeitsgesetz
Infos zum Unfallversicherungsgesetz und zu den ASA-Richtlinien

Kontakt

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