Aufnahmebedingungen
- Jugendliche, welche grundsätzlich Leistungen der Arbeitslosenversicherung zustehen oder wenn eine schriftliche Kostengutsprache der einweisenden Behörde vorliegt
- Der Eintritt ist maximal bis zum 21. Lebensjahr möglich
- Grundsätzliches Interesse, in die Berufswelt einzusteigen
Bereitschaft
- sich mit sich selber auseinanderzusetzen
- lernend die Berufswahl anzugehen
- Hilfsangebote zu akzeptieren (Coaching, Berufsberatung, Betreuung)
- schulische Defizite aufzuarbeiten
Weitere Voraussetzungen
- Gute mündliche Deutschkenntnisse
- Keine akute Suchtproblematik
Anmeldung
Durch die RAV-PersonalberaterInnen oder andere Dienste