Der Kanton hat aufgrund der Besatzsungzahlen der Jahre 1996-1998 den Normalbesatz für die Allmenden und Alpen verfügt. Eine Erhöhung des verfügten Normalbesatzes ist nur anhand einer Bewirtschaftungsplanung möglich. Die Bewirtschaftungsplanung wird durch Mitarbeiter des Ressorts Pflanzenbau gemäss Sömmerungsbeitragsverordnung erstellt. Dies beinhaltet Vegetationsaufnahmen, Berichtverfassung, Plandarstellung und Gesuch an das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation.
Reorganisation Alpstrukturen
Die Sömmerungsbetriebe sind zunehmend dem Strukturwandel ausgesetzt. Das Beratungsteam unterstützt die Alpverantwortlichen und Gemeinden bei der Reorganisation der alpwirtschaftlichen Strukturen. Sei dies bei regionalen Lösungsansätzen oder bei Neuausrichtung der Alpbetriebe.