Seit dem 1. Januar 2009 ist für die Zufuhr von alpfremden Düngern auf Alpen und Allmenden eine Bewilligung notwendig. Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) erteilt, gestützt auf das Gutachten des LBBZ Plantahof, die Bewilligung zur Düngerzufuhr.
Das Gutachten wird aufgrund einer Vegetationskartierung der düngbaren Fläche und anhand der Bodenproben erstellt. Mit Hilfe dieser Datengrundlage wird eine allfällige Zusatzdüngung berechnet und gegebenenfalls eine Aufkalkung empfohlen.