Integrationsarbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt  

Arbeitgebende, welche in ihrem Betrieb einen Mitarbeitenden mit Behinderung anstellen, kann der Kanton mit Beiträgen und durch Beratung unterstützen.
 
 

Anerkennung

Voraussetzung für die Gewährung von Beiträgen ist die Anerkennung des Integrationsplatzes durch das Departement. Die Anerkennung wird erteilt, wenn das Angebot die Integration einer Person mit Behinderung fördert, indem der Integrationsarbeitsplatz adäquat und die Betreuung durch den Arbeitgeber sichergestellt ist.
 

Beitragsbemessung

Die Bemessung des Beitrags an Arbeitgebende wird durch ein Einstufungsverfahren bestimmt. Dazu erfolgt eine Arbeitsplatzabklärung, wobei im Interview mittels eines standardisierten Erhebungsbogens festgestellt wird, wie hoch der Unterstützungsbedarf des Mitarbeitenden mit Behinderung ist.
 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt mittels des Anmeldeformulars. Bitte beachten Sie die weiteren Angaben auf dem Informationsblatt IAP23. 
 
 
Kontakt 
Kantonales Sozialamt Graubünden
Gürtelstrasse 89
7001 Chur
 
Tel. 081 257 26 54
Fax 081 257 21 48
 
E-Mail info@soa.gr.ch  
www.soa.gr.ch  
 
 
 
 

Dokumente

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