Die Einstufung über das System des individuellen Betreuungsbedarfs (IBB) legt die Basis für die subjektorientierte Finanzierung und führt zu fünf Leistungspauschalen. Die Leistungspauschalen bestehen je aus einer Betreuungs- und einer Objektpauschale.
Die Höhe der Leistungspauschalen orientiert sich an den Kostenrechnungen der wirtschaftlichen Leistungserbringenden. Diese werden mit Leistungsvergleichen zwischen den Einrichtungen und den Kostenentwicklungen ermittelt.
Individuellen Betreuungsbedarfs (IBB)
Der individuelle Betreuungsbedarf wird jährlich im April/Mai erhoben. Die betroffenen Leistungserbringenden werden durch das kantonale Sozialamt direkt kontaktiert.
Finanzierungsvorgaben
Die Finanzierungsvorgaben enthalten Informationen zum Rechnungswesen, insbesondere der Kostenrechnung, zu Investitionen, zu Abrechnungs- sowie Zahlungsmodalitäten und zur Prüfung der Finanzen durch das kantonale Sozialamt.
Dokumente
Vorgaben Leistungsabgeltung
Vorgaben Kostenrechnung
Checkliste / Vorgaben Revision