Personen mit Behinderung haben sich an den Kosten geschützter Wohnangebote zu beteiligen. Im Bereich Wohnen werden einheitliche Taxen für alle Nutzenden in Einrichtungen, die Betriebsbeiträge erhalten, festzulegen.
Die Höhe der Taxen basiert auf den Einkünften einer Person mit Behinderung aus der IV-Rente und den Ergänzungsleistungen. Es ist nicht beabsichtigt, von der heute gültigen Berechnung der Einheitstaxe abzuweichen.