Übergangsregelungen   

SKOS-Richtlinien

Übergangsregelungen

Art. 4 Abs. 2 Einkommensfreibetrag

In Fällen, bei denen der Anspruch auf Unterstützungsleistungen nicht mehr gegeben ist, wird die Austrittsschwelle nach Art. 4 Abs. 2 ABzUG berechnet.
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