Die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE regelt die Abgeltung der Kosten unter den Kantonen, wenn ein Kind, ein Jugendlicher, ein Mensch mit Behinderung oder eine Person mit Suchtproblemen in einer stationären Einrichtung ausserhalb des Wohnkantons untergebracht wird.
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Verbindungsstelle des Kantons Graubünden