Was bedeutet Kindesschutz?   

  • Hinsehen, ernst nehmen, Hilfe holen, Verantwortung übernehmen, wenn Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form Gewalt erleben.
  • Interdisziplinäres Arbeiten, sowohl hinsichtlich politischer, rechtlicher, medizinischer, therapeutischer, als auch hinsichtlich sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung.
  • Massnahmen, Gesetze und Projekte schaffen, welche dem Schutz, der Unterstützung und Hilfe zur Wahrung der psychischen und körperlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen dienen.

Unter dem Begriff Kindesschutz ist jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres geschützt.

 

Worum geht es?

Unter Kindesmisshandlung versteht man:

  • Körperliche Misshandlung
  • Psychische Misshandlung
  • Sexuelle Ausbeutung
  • Vernachlässigung

Der Schutz der Kinder und Jugendliche steht im Vordergrund.

Wann immer möglich bietet die Fachstelle Beratung und Hilfe zur Unterstützung der Familie und weiterer Personen. Bei dringendem Handlungsbedarf arbeitet das Fachteam mit den zuständigen Behörden zusammen und bietet Begleitung an.

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