Flüchtlingsberatung 

Anerkannte Flüchtlinge erhalten während der ersten fünf Jahre eine Jahresaufenthaltsbewilligung (Ausweis B oder F), danach meistens eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C). Damit haben sie die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsstatus B oder C.


Die Betreuung der anerkannten Flüchtlinge liegt in der Zuständigkeit der regionalen Sozialdienste.

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