Verfahren
Das
Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen hat vier Phasen: Information und Beratung, Bilanzierung, Beurteilung, (Teil-) Zertifizierung.
Phase 1
Interessierte erhalten schriftliche Information und persönliche Beratung, dies – wenn notwendig – während des ganzen Verfahrens. Dazu gehören allgemeine Informationen über das Verfahren, spezifische Informationen über einzelne Berufe und Unterstützung beim Erstellen des Dossiers.
Phase 2
Die Bilanzierung erlaubt einer Person, ihre persönlichen Kompetenzen und ihre berufliche Handlungskompetenz zu identifizieren, zu analysieren und zu dokumentieren.
Phase 3
Experten und Expertinnen prüfen das Dossier und beurteilen es anhand des Qualifikationsprofils und der Bestehensregeln für den angestrebten Titel. Die Beurteilung erfolgt mit der Überprüfung der Nachweise und dem Vergleich der Kenntnisse und beruflichen Handlungskompetenz mit den Anforderungen zur Erlangung des Titels. Das Ergebnis wird in einem Bericht festgehalten.Zuständig sind zwei Expert/innen, welche das Dossiers studieren und ein Gespräch mit dem Kandidaten oder der Kandidatin führen. Sie verfassen einen Beurteilungsbericht.
Phase 4a
Ein Validierungsorgan entscheidet, welche Bereiche des Qualifikationsprofils erfüllt sind. Ist die nötige berufliche Handlungskompetenz in einem Bereich vorhanden, muss der Kandidat oder die Kandidatin dafür keine weiteren Nachweise oder Prüfungen mehr erbringen (= Teilzertifizierung). Das Resultat wird in einer Lernleistungsbestätigung festgehalten. Gleichzeitig wird angegeben, welche Kompetenzen noch fehlen und wie sie erworben werden können.
Phase 4b
Die Prüfungsbehörde überprüft die Nachweise von Bildungsleistungen. Es gibt drei mögliche Arten von Nachweisen: Gleichwertigkeitsbescheinigungen aus früheren Bildungsgängen, Lernleistungsbestätigungen aus dem Valididierungsverfahren, Prüfungsprotokolle aus der ergänzenden Bildung.