Erlass eines Abfallreglementes   

Die Gemeinden bzw. die Abfallbewirtschaftungsverbände müssen die umweltgerechte Entsorgung der Siedlungsabfälle und deren Finanzierung regeln (siehe auch Erhebung kostendeckender und verursachergerechter Gebühren).

 

Die Bündner Vereinigung für Raumentwicklung (BVR) hat unter Mitarbeit des Amtes für Natur und Umwelt (ANU) ein Muster-Abfallbewirtschaftungsreglement (MAbR 07) für Bündner Gemeinden in zwei Varianten ausgearbeitet. Darin finden sich Bestimmungen über die Aufgaben der Gemeinden und die Pflichten der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung,Vorschriften über Sammelstellen, Sammelbetrieb und Abfallanlagen sowie über die Finanzierung der Entsorgung. Für die Finanzierung werden zwei Varianten vorgeschlagen: Die Erhebung der Grundgebühr nach dem umbauten Raum (MAbR 07 SIA) und die Erhebung der Grundgebühr nach dem Neuwert gemäss amtlicher Schätzung (MAbR 07 Amtliche Schätzung).

 

Die Richtlinie „Verursachergerechte Finanzierung der Entsorgung von Siedlungsabfällen“ des BUWAL (heute BAFU) von 2001 enthält eine Checkliste zur Erstellung eines Abfallreglements sowie hilfreiche Anregungen zur Siedlungsabfallentsorgung und deren Finanzierung. Des Weiteren findet sich in  Anhang 3 ein Beispiel für ein Abfallreglement, in Anhang 4 ein Bespiel für eine Vollzugsverordnung zum Abfallreglement und in Anhang 5 eine Checkliste zur Erstellung eines Abfallreglements für einen Gemeindeverband.

 

Die kommunalen Abfallreglemente (bzw. Abfallbewirtschaftungsreglemente bzw. Abfallgesetze) müssen nicht von einer kantonalen Stelle genehmigt werden.

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