Öffentlichkeitsarbeit   

Die Gemeinden informieren und beraten die Bevölkerung (Haushalte und Betriebe) über Fragen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung und der Entsorgung von Abfällen, insbesondere von Siedlungsabfällen und Kleinmengen von Sonderabfällen sowie Bauabfällen. Sie werden dabei von der kantonalen Fachstelle (Amt für Natur und Umwelt, ANU) unterstützt.

 

Aufgaben der Gemeinden

Information der Bevölkerung (Haushaltungen, Betriebe, Baugesuchsteller)

Die Gemeinden sind verpflichtet, bei Bedarf über Umweltschutzfragen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu informieren. Die Gemeinden sind zuständig für die Entsorgung von Siedlungsabfällen, einschliesslich der Grünabfälle und Sonderabfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbe . Zudem müssen sie im Rahmen der Erteilung von Baubewilligungen die gesetzeskonforme Entsorgung von Bauabfällen sicherstellen. Viele Gemeinden betreiben auch selber Deponien für unverschmutzten Aushub. 

Den Gemeinden wird deshalb die Einrichtung einer Stelle für Umweltschutz- und Abfallfragen oder die Bezeichnung einer entsprechend ausgebildeten oder  interessierten Kontaktperson (z.B. Vorstandsmitglied, Gemeindeschreiber, Werkmeister, Kompostberaterin, von der Gemeinde beauftragte Privatperson) empfohlen. Diese Person wie auch die Gemeindebehörden können sich bei offenen Fragen oder Unsicherheiten jederzeit von der kantonalen Umweltschutzfachstelle, dem Amt für Natur und Umwelt, beraten und informieren lassen.

Weiter empfiehlt es sich, die Bevölkerung regelmässig - jährlich - durch ein Merkblatt oder eine Broschüre über alle wichtigen Fragen der Abfallentsorgung in der Gemeinde zu informieren, z.B. über: Kehricht- und Separatsammlungen, Standort und Öffnungszeiten der Sammelstellen, Entsorgungsmöglichkeiten für die verschiedenen Abfälle, Höhe der Gebühren, Bezugsquellen der Säcke oder Marken  usw.

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