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Die Abfallplanung ist Sache der Regierung. Sie erstellt die kantonale Abfallplanung. Die Gemeinden bzw. die Abfallbewirtschaftungsverbände werden angehört. Abfallanlagen von kantonaler und regionaler Bedeutung müssen entsprechend der Abfallplanung in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden.
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Zwischen Herbst 2005 und Frühjahr 2007 wurde die kantonale Abfallplanung unter Einbezug der kantonalen Abfallbewirtschaftungsverbände nachgeführt. Die "Abfallplanung Graubünden 2006, Entwurf Schlussbericht" wurde im April 2006 unter anderen den Abfallverbänden und den Gemeinden zur Vernehmlassung unterbreitet. Mit Regierungsbeschluss vom 9. Mai 2007 (Prot. Nr. 577) genehmigte die Regierung die Abfallplanung.
Wichtige Abfallanlagen wie Deponien (Reaktordeponien, Reststoffdeponien und Inertstoffdeponien), Kehrichtverbrennungsanlagen und Umladestationen für Siedlungsabfälle werden in den kantonalen Richtplan aufgenommen.
Inertstoffdeponien (für Inertstoffe und nicht verwertbares, sauberes Aushubmaterial) mit erheblichen räumlichen Auswirkungen sind in den regionalen Richtplänen auszuweisen (ausgenommen projektbezogene Deponien). Soweit erforderlich werden auch die Standorte von Sammel- und Sortierplätzen ausgewiesen.