Änderungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV); Feuerungskontrolle   

Im Rahmen der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 23. Juni 2004 hat der Bundesrat einen Systemwechsel bei der Typenprüfung von Feuerungsanlagen beschlossen. Weil er gleichzeitig die Messvorschriften für kleine Feuerungen geändert hat, ergeben sich auch Änderungen bei der amtlichen Feuerungskontrolle. Wir möchten Sie mit diesem Schreiben über die anstehenden Änderungen informieren. Die Gemeinden müssen von sich aus jedoch nichts unternehmen.

Inkraftsetzung

Die Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) wurde vom Bundesrat auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Mit dem Vollzug ist im Kanton Graubünden jedoch erst ab 1. Juli 2005 begonnen worden.

Messpflicht für Stickoxide

Bisher mussten durch den amtlichen Feuerungskontrolleur (FK) bei Öl- und Gasfeuerungen nach Art. 20 und Anhang 3 LRV die Stickoxidemissionen nicht periodisch gemessen werden. Die Verpflichtung
an die Hersteller oder Importeure, Empfehlungen zur optimalen Kombination von
Brenner und Kesseln herauszugeben, entfällt (bisher Art. 20 Abs. 6 LRV). Dafür gilt ab 1. Juli 2005 neu eine allgemeine Messpflicht für Stickoxide bei der amtlichen Feuerungskontrolle.

Gleichstellung von alten und neuen Anlagen

Die bisherige Differenzierung im Anhang 3 LRV nach alten Feuerungsanlagen, welche bis 1992 in Verkehr gesetzt wurden und neuen Feuerungsanlagen ab 1993 in Bezug auf die Stickoxid-Grenzwerte und die Abgasverluste wird aufgehoben. Mit dieser Änderung wird eine Sonderregelung der LRV, welche 1991 eingeführt wurde, ausser Kraft gesetzt. Konkret bedeutet dies, dass ältere Anlagen im Interesse der Luftreinhaltung mittelfristig saniert werden müssen.

Sanierungsfristen

Die Sanierungsfristen nach Art. 10 LRV für unverbrannte Ölanteile, Russ, Kohlen-monoxid, Stickoxide und Abgasverluste bleiben gleich. Neu können die FK auch längere Fristen für Feuerungen mit einer Beanstandung der Stickoxide und/oder der Abgas-verluste festlegen. Für die Festlegung der Sanierungsfristen hat das ANU ein Schema-blatt erarbeitet, welches den FK abgegeben wird.

Anpassung der Weisung

Die Weisung über die Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen im Kanton Graubünden musste aufgrund der LRV-Änderung angepasst werden (siehe Beilage).

Für weitere Auskünfte bezüglich der anstehenden Änderungen im Bereich der Feuerungs-kontrolle stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Fachauskünfte Feuerungskontrolle

Name mit Email Telefon-Nr.
Michel Hans 081 257 29 94

Dokumente Kleinfeuerungen

DokumentBeschreibungTyp
FK Oel SanierungsfristenFK Oel SanierungsfristenFK Oel Sanierungsfristen
Grenzwerte FKGrenzwerte FeuerungskontrolleGrenzwerte FK
Kontrollrapport Holzfeuerungen kleiner 70 kWKontrollrapport Holzfeuerungen kleiner 70 kWKontrollrapport Holzfeuerungen kleiner 70 kW
Rapporto di controllo degli impianti a combustione alimentati Rapporto di controllo degli impianti a combustione alimentati con legna e potenza inferiore a 70 kWRapporto di controllo degli impianti a combustione alimentati
Richtig anfeuernRichtig anfeuernRichtig anfeuern
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