Unter dem Begriff «Landschaften» versteht man sowohl Natur- als auch Kulturlandschaften. Eigentliche Naturlandschaften (d.h. durch Menschenhand nicht oder nur gering beeinflusste Gebiete) sind rar. In Graubünden sind sie aber im Vergleich zur übrigen Schweiz flächenmässig stärker vertreten, weil ein grosser Teil des Kantons durch Gebirge geprägt wird. Auch Kulturlandschaften wie Terrassen- oder Heckenlandschaften gehören zum Landschaftsbild Graubündens.
Im kantonalen Landschaftsschutzinventar werden die nationalen Objekte der Bundesinventare (BLN-Objekte, Moorlandschaften) durch regionale und lokale Landschaftsschutzgebiete ergänzt. Ergänzend dazu sind auch landschaftsprägende Elemente wie z.B. geomorphologische Besonderheiten ausgewiesen. Ins kantonale Inventar wurden vor allem Landschaften aufgenommen, welche wenig verändert und belastet sind sowie vorwiegend naturnah genutzt werden.

Gebirgslandschaft (Lai Urlaun im Val Maighels, Tujetsch)
Der Bezug von Inventardaten erfolgt über die Geodatendrehscheibe Graubünden (http://www.geogr.ch).
Rechtsnatur des kantonalen Landschaftsschutzinventars
Das kantonale Landschaftsschutzinventar stützt sich auf Art. 15 der Grossrätlichen Verordnung über den Natur- und Heimatschutz sowie auf Art. 4 NHG. Bei diesem Inventar handelt es sich um ein Fachverzeichnis, welches für sich allein, im Gegensatz zu den Bundesinventaren, keine unmittelbaren Rechtsfolgen nach sich zieht.
Im kantonalen Landschaftsschutzinventar werden die Schutzobjekte kurz beschrieben und als Objekte von regionaler oder lokaler Bedeutung gemäss Art. 4 lit. b NHG klassiert. Die BLN-Objekte (Landschaften von nationaler Bedeutung) sowie die Moorlandschaften sind im kantonalen Inventar ebenfalls abgebildet. Der rechtsverbindliche und definitive Schutz eines vom Kanton inventarisierten Objektes erfolgt erst durch dessen Aufnahme in die Richt- bzw. Nutzungspläne. Ein Spezialfall bildet die Oberengadiner Seenlandschaft, welche mit einer Schutzverordnung geschützt ist.