Pärke von nationaler Bedeutung sind auch in Graubünden ein Thema. Pärke können einen Beitrag dazu leisten, dass unsere natürlichen Lebensräume und einmaligen Landschaften erhalten werden können. Gleichzeitig können sie die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung einer Region, vor allem im Sommertourismus, begünstigen.
Seit dem 1. Dezember 2007 sind in der Schweiz im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) die rechtlichen Grundlagen zur Schaffung neuer Pärke von nationaler Bedeutung in Kraft. Der Bund fördert die Entstehung und den Betrieb von Pärken über die Vergabe von Finanzhilfen und dem Parklabel. Der Kanton unterstützt und begleitet regionale Initiativen zur Errichtung und zum Betrieb von Pärken, sofern sie von der Bevölkerung getragen werden. In diesem Sinn übernimmt der Kanton eine Scharnierfunktion zwischen dem Bund als Hauptgeldgeber und Labelvergabeinstanz sowie den Parkträgerschaften und „Parkgemeinden“. Die Vergaben der Finanzhilfen des Bundes werden jeweils im Vierjahrestakt für jeden Park einzelnen im Rahmen einer sogenannten Programmvereinbarung festgelegt.
Parktypen in Graubünden
Das NHG unterscheidet drei unterschiedliche Parktypen, nämlich Nationalpärke, Regionale Naturpärke und Naturerlebnispärke. Für den Kanton Graubünden sind nur die beiden erstgenannten Parktypen von Belang. Ausserhalb dieser NHG-Parkkategorien bestehen überdies der Schweizerische Nationalpark, welcher über eine eigene Gesetzgebung verfügt, sowie die UNESCO-Weltnaturerbestätte Tektonikarena Sardona (frühere Bezeichnung: Glarner Hauptüberschiebung). Der Schweizerische Nationalpark bildet zudem seit 2010 zusammen mit dem Val Müstair ein UNESCO-Biosphärenreservat.
Im Kanton Graubünden haben bisher zwei neue Parkprojekte die hohen Hürden zur Erlangung des Labels Park von nationaler Bedeutung geschafft. Es sind dies die beiden regionalen Naturpärke Biosfera Val Müstair und Parc Ela. Als dritter Regionaler Naturpark steht der Park Beverin vor der Eingabe des Labelgesuchs an den Bund. Als viertes und jüngstes Parkprojekt befindet sich der Nationalpark Adula in der Errichtungsphase, welche bis 2015 abgeschlossen sein soll. Ob ein neuer Nationalpark in Graubünden entstehen kann, entscheiden allein und abschliessend die betroffenen Territorialgemeinden, voraussichtlich im Herbst 2015, an der Urne oder in Gemeindeversammlungen.
Was bringen uns Pärke?
Pärke lösen kein Wirtschaftswunder aus. Pärke brauchen Zeit, bis sie messbare Wirkungen erzielen können. Vielfach sind dazu die Erwartungen aber auch die Ungeduld zu hoch. Die einzige wissenschaftlich erhärtete Wertschöpfungsstudie zu Pärken stammt aus dem Jahr 2000. Es ist eine Dissertation mit dem Titel „Die regionalwirtschaftliche Bedeutung des Nationalparktourismus“; untersucht am Beispiel des Schweizerischen Nationalparks. Die Untersuchung weist für das Nationalparkgebiet eine hohe Bruttowertschöpfung pro Jahr aus, welche jedoch nicht für Vergleiche mit den neuen Pärken herangezogen werden darf. Der Zeitpunkt für solche Vergleiche wäre ohnehin viel zu früh. Die drei Bündner Regionalen Naturpärke befinden sich erst am Beginn der Betriebsphase, der Nationalpark Adula erst in der Errichtungsphase, währendem der Schweizerische Nationalpark bekanntlich demnächst den 100. Geburtstag feiert. Beispiele auch aus dem nahe gelegenen Ausland (z.B. Biosphäre „Grosses Walsertal“ im Vorarlberg) zeigen aber, dass Pärke gerade für strukturschwache Räume ein grosses Potential darstellen. Pärke bieten eine Plattform, um Projekte realisieren zu können und um eine stärkere Marktpräsenz erzielen zu können. Entscheidend für den Erfolg eines Parks ist aber in jedem Fall, dass die Leistungsträgerinnen und -träger einer Region mit dem Park zusammenarbeiten.
Mit welchen Einschränkungen muss man rechnen?
Bei Nationalpärken ist zu unterscheiden zwischen der Kernzone und der Umgebungszone: In der Kernzonen stehen die natürliche Dynamik und der Prozessschutz im Vordergrund. Das heisst, in einer Kernzone soll sich die Natur frei entwickeln können. Die traditionelle Land- und Forstwirtschaft ist nach wie vor möglich. Ausgeschlossen sind in einer Kernzone dagegen die freie Ausübung der Fischerei und der Jagd, mit Ausnahme der Regulierung von Beständen jagdbarer Arten zur Verhütung von Wildschäden u.s.w.. In der Umgebungszone sind alle bestehenden Tätigkeiten und geplanten Nutzungen zulässig, soweit sie nach dem heute geltenden Bundesrecht und dem kantonalen Recht erlaubt sind. Dies gilt namentlich auch für die Jagd und die Fischerei.
In Regionalen Naturpärken ergeben sich aus der Pärkezugehörigkeit einer Gemeinde, ebenso wie in der Umgebungszone eines Nationalparks, keine zusätzlichen Einschränkungen. Das Bundesrecht enthält zu Regionalen Naturpärken und Umgebungszonen keine Vorschriften, welche eine direkte Wirkung auf bestehende Infrastrukturen und Nutzungen sowie auf künftige Vorhaben entfalten. Das heisst, die bisherige Gesetzgebung behält unverändert ihre Gültigkeit. Die obige Frage müsste daher eher lauten: Eignet sich ein bestimmtes Gebiet aufgrund der heutigen oder geplanten Nutzungen als Parkgebiet oder nicht?
Welche Anforderungen müssen Pärke erfüllen?
Grundvoraussetzungen für die Gewährung von globalen Finanzhilfen und die Verleihung des Parklabels durch den Bund sind für alle Parktypen hohe Natur- und Landschaftswerte sowie geringe Beeinträchtigungen durch Infrastrukturen und Nutzungen. Für die Beurteilung der Eignung eines Gebiets als Parkgebiet hat der Bund eigens eine Bewertungsmethodik entwickelt, welche zwar relativ grobmaschig ist, dafür aber robuste Ergebnisse liefert. Als weitere allgemeine Voraussetzungen muss ein Park räumlich und finanziell langfristig gesichert sein sowie ein Management aufweisen. Für die einzelnen Parkkategorien gelten zudem, nebst diesen allgemeinen Anforderungen, unterschiedliche spezifische Anforderungen.
Nationalpark gleich Nationalpark?
Der Schweizerische Nationalpark und der Nationalpark Adula sind nicht gleich einzuordnen. Währendem der Schweizerische Nationalpark die höchsten Anforderungen der IUCN an Schutzgebiete, nämlich jene für ein Strict Nature Reserve (Kategorie Ia) zu erfüllen vermag, entspricht die Parkkategorie Nationalpärke nach NHG eher der Kategorie II nach IUCN; darunter fallen Schutzgebiete, die hauptsächlich zum Schutz von Ökosystemen und zu Erholungszwecken verwaltet werden.