Bewirtschaftungsverträge   

Inhalte eines Bewirtschaftungsvertrages

 

Die Erarbeitung von Bewirtschaftungsverträgen erfolgt durch beauftragte Ökobüros in Zusammenarbeit mit dem Landwirt. Ein Vertrag setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

 

  • Liste der Vertragsobjekte inklusive Pläne
  • Liste der Strukturen
  • Liste der Betrieblichen Ziele
  • Bewirtschaftungsgrundsätze

 

Die Gesamtbetrieblichen Verträge haben eine Laufzeit von sechs Jahren. Nach jeweils drei Jahren findet eine Nachberatung aller Betriebe statt, bei der die Erfahrungen und allfälligen Probleme diskutiert werden. Vertragsanpassungen sind möglich, wenn eine gleichwertige oder bessere Lösung im Sinne des Vernetzungsprojektes gefunden werden kann.

 

 

Vertragsobjekte

 

Mit dem Vertrag wird geregelt, wie die verschiedenen Lebensraumtypen zu bewirtschaften sind. Zu den Lebensraumtypen gehören Trockenwiesen und –weiden, Blumenwiesen, Flachmoore, Qualitätswiesen, Vernetzungswiesen, Buntbrachen, Hochstammobstbäume, Hecken/Feldgehölze mit oder ohne Saum, Böschungen, Saumstreifen und andere. Die Bewirtschaftung wird mit vertraglich festgelegten Schnittzeitpunkten und mit der Art der Düngung geregelt. Die Art und Weise der Bewirtschaftung wird pro Vertragsobjekt und pro Parzelle in der Vertragsobjektliste aufgeführt.

 

Die Beiträge für die Vertragsobjekte setzen sich aus einem Grundbeitrag und den Zuschlägen zusammen. Ausbezahlt werden Zuschläge für besonders erschwerte Bewirtschaftung (Steilheit, Hindernisse, umständlicher Abtransport des Ernteguts etc.), für späte Schnittzeitpunkte, für gestaffelte Nutzung und für das Stehenlassen von 5-10% Mahdresten über den Winter.

 

Strukturen

 

Die Liste der Strukturen ist quasi ein Inventar von verschiedenen Strukturelementen auf den Parzellen eines Landwirtschaftsbetriebs. Zu den Strukturen zählen beispielsweise Einzelbäume und –sträucher, Steinhaufen, Weiher, Hohlwege, Steine, Gräben und Trockenmauern. Aus der Anzahl der Strukturen und der Gesamtfläche der Vertragsobjekte resultiert eine Punktzahl. Die Höhe der Punktzahl bestimmt einen Pauschalbetrag, der pro Jahr ausbezahlt wird (Betriebsbeitrag). Betriebe, die eine hohe Strukturvielfalt aufweisen, haben also einen höheren Betriebsbeitrag.

 

Betriebliche Ziele

 

Im Bewirtschaftungsvertrag können Arbeitsleistungen geregelt werden, die besonders landschaftsprägend sind, die aber auch dem Erhalt der Artenvielfalt dienen. Zu den betrieblichen Zielen gehören unter anderem Hecken- und Waldrandpflege, Entbuschungen von schützenswerten Lebensräumen, selektives Auslichten von Lesesteinhaufen, Renovation von Trockenmauern und die Neupflanzung von Hochstammobstbäumen.

 

Bewirtschaftungsgrundsätze

 

Diese Hinweise erläutern den Landwirten die korrekte Bewirtschaftung seiner Vertragsflächen.

Dokumente Bewirtschaftung

StandBeschreibungTyp
29.09.2006Gesamtbetrieblicher Bewirtschaftungsvertrag180
21.05.2008Contratto collettivo di coltivazione183
24.06.2008Beispiel: NHG-Vertrag182
01.12.2011Bewirtschaftungsgrundsätze für Verträge im Rahmen von Vernetzungsprojekten181
01.12.2011Principi di coltivazione per contratti nel quadro di progetti di interconnessione184

Kontakt

  • Marke Graubünden
  • Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden