Ablagerung von Abfällen im Freien   

Was ist Abfall

Abfälle sind bewegliche Sachen, deren sich der Inhaber entledigt oder deren Entsorgung im öffentlichen Interresse geboten ist.

Abfälle am Ufer eines Flusses im Wald. So nicht.

Was ist verboten?

Widerrechtliches Ablagern von Abfall im Freien ist verboten. Wild deponierte Abfälle verschandeln das Landschaftsbild.
Wer seinen Abfall auf diese Weise entsorgt, schadet der Umwelt, seinen Mitmenschen und sich selber. Die vorschriftswidrig deponierten Abfälle hinterlassen im Boden Schadstoffe, die vor allem in der unmittelbaren Umgebung wirken.

Korrekte Abfallentsorgung

Abfälle jeglicher Art sind gemäss Weisung der Gemeinde zu entsorgen.

Vorgehen bei widerrechtlicher Ablagerung von Abfall:

Meldung an die Polizei (Tel 117) oder an das ANU (Tel 081 257 29 46) erstatten

Fachauskünfte: 

Name Mit Email Telefon-Nr.
Rolf Brot 081 257 29 84
Hermann Felix 081 257 29 81
Stephan Coray 081 257 29 80

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