Schadenfälle mit Gefahrstoffen   

Die Lagerung und der Transport von Gefahrstoffen erfordert von allen viel Sorgfalt und Sachkenntnis. Gefahrstoffe sind Brenn- und Treibstoffe, sowie Chemikalien.
Gelangen Gefahrstoffe in die Umwelt, ist unverzüglich der Polizei über Telefon-Nr. 117  Meldung zu erstatten. Die Polizei trift vor Ort die erforderlichen Massnahmen.

Unfall mit einem Tankwagen 

Primärmassnahmen

Die Primärmassnahmen zum Schutze von Menschen und Umwelt werden durch die Feuerwehren und die Öl- und Chemiewehrstützpunkte (Schadenwehr) geleistet.

Sekundärmassnahmen

Zum Schutz der Umwelt werden durch den Schadendienst des ANU die Sekundärmassnahmen angeordnet. Zudem unterstützt das ANU die Kantonspolizei bei der Ermittlung der Verursacher.

Das ANU informiert die Öffentlichkeit über den Schadenfall und die getroffenen Massnahmen. Dies erfolgt mit einer Medienmitteilung durch die Kantonspolizei.

Kosten

Die bei einem Schadenfall den Feuerwehren und zugezogenen Dritten anfallenen Kosten sind mit detaillierter Rechnung dem ANU einzureichen. Aufgrund dieser Rechnungstellung werden die Kosten durch den Kanton gemäss den geltenden Ansätzen vergütet.

Das ANU überbindet durch Verfügung den Verursachern die Kosten für Massnahmen, welche die Behörden zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für die Umwelt und die Gewässer sowie zur Feststellung und Behebung eines Schadens getroffen haben.

Vorgehen bei der Verrechnung von Leistungen eines Schadenfalles

Der vollständig ausgefüllte Rapport über den Schadenfall ist innerhalb von 10 Tagen dem Feuerwehrinspektorat mit Einzahlungsschein einzureichen.
Der Rapport wird vom Feuerwehrinspektorat auf Richtigkeit überprüft und dem ANU weitergeleitet.

Fachauskünfte

Name mit Email Tel-Nr.
Rolf Brot 081 257 29 84
Hermann Felix 081 257 29 81
Stephan Coray 081 257 29 80

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