In Anlagen
Mit steigenden Entsorgungsgebühren wächst die Versuchung, Abfall illegal zu entsorgen. Vor allem der Missbrauch der eigenen Holzfeuerung als "Kehrichtverbrennungsanlage" nimmt zu.
Wer seinen Abfall auf diese Weise entsorgt, schadet der Umwelt, seinen Mitmenschen und sich selber, denn die vorschriftswidrig verbrannten Abfälle hinterlassen in der Luft Schadstoffe, die vor allem in der unmittelbaren Umgebung wirken. Nicht nur das - die Verbrennungsprodukte des Kehricht beschädigen auch den Ofen.
Was ist erlaubt?
In kleinen handbestickten Stückholzfeuerungen - in Öfen, Cheminées und Stürkholzkesseln - darf nur naturbelassenes, trockenes und stückiges Holz (Scheiter aus dem Wald, Abschnitte aus Sägereien, Reisig, Zapfen) verbrannt werden. Zum Anfeuern ist Papier zulässig, aber nur in kleinen Mengen.
Was ist verboten?
Nicht zulässig ist das Verbrennen von Abfällen aller Art, besonders:
- Papier, Karton und Kunststoffe von Verpackungen, Milchtüten und Ähnlichem. Restholz aus Schreinereien, Zimmereien und Möbelfabriken.
- Altholz von Möbeln, Fenstern, Türen, Böden, Täfer und Balken (aus Gebäudeabbrüchen, Umbauten und Renovationen) sowie Verpackungsholz (Kisten, Harasse, Paletten etc.).
Im Freien
Abfälle dürfen im Freien nicht verbrannt werden; ausgenommen ist das Verbrennen natürlicher Wald-, Feld- und Gartenabfälle, wenn dabei nur wenig Rauch entsteht.
Der 1. August ist, wie alle anderen Tage, kein Anlass zur illegalen Abfall- und Altholzbeseitigung.
Gelegentlich wird versucht, durch das Verbrennen von Altholz im Freien Entsorgungsgebühren zu sparen. Teilweise wird auch versucht, dieses Verhalten durch den Wegfall von Transportgebühren zu rechtfertigen. Die Emissionen aus der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) und dem Strassentransport von Altholz in die KVA sind zusammen gemessen an den Emissionen aus der illegalen Altholzverbrennung im Freien von untergeordneter Bedeutung.
Dies gilt für Salzsäure, Staub, Blei, Zink, Cadmium, Dioxine sowie Stickoxide und auch bei Transportdistanzen von mehreren hundert Kilometern. Im Verhältnis zu den Emissionen aus der illegalen Altholzverbrennung im Freien sind die Lastwagentransporte zweifellos das kleinere Übel.
Vorgehen bei widerrechtlichenr Verbrennung
Meldung an die Polizei (Tel 117) oder an das ANU (Tel 081 257 29 46) erstatten.
Fachauskünfte