Tankanlagen   

Mehr Eigenverantwortung bei Lageranlagen

Durch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene wurde die Eigenverantwortung der Tankinhaber und der Tankbranche gestärkt. Seit 1. Januar 2007 sind Lageranlagen über 2'000 Liter in Grundwasserschutzzonen sowie in besonders gefährdeten Bereichen bewilligungspflichtig. In den übrigen Bereichen besteht eine Meldepflicht für Anlagen ab 450 Liter. Bewilligungspflichtige Lageranlagen müssen mindestens alle 10 Jahre von aussen auf Mängel hin kontrolliert werden. Meldepflichtige Anlagen unterstehen der Kontrollpflicht in Eigenverantwortung.

Fachauskünfte Tankanlagen

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Herbert Gadient 081 257 29 85

Beschreibung zu den Dokumenten

StandBeschreibungTyp
20.03.2009Gesuchsablauf für bewilligungs- und meldepflichtige Lageranlagen gesuchsablauf.pdf
20.03.2009Bewilligungs-, Melde- und Kontrollpflicht für Lageranlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten.bewilligungs_meldepflicht.pdf

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