Das Ableiten und Versickern von Industrie- und Gewerbeabwasser muss vom Amt für Natur und Umwelt bewilligt werden. Verschmutztes Abwasser muss behandelt werden bevor es in ein Gewässer eingeleitet oder versickert wird.
Was ist verboten:
Das Entsorgen von festen und flüssigen Abfällen mit dem Abwasser ist verboten.
Das Einleiten von verschmutztem Abwasser in Bäche und Seen, welches zu Trübungen, Verfärbungen, Schaumbildung oder Geruchsemissionen führt, ist verboten.
Fachauskünfte