Industrie- und Gewerbeabwasser   

Das Ableiten und Versickern von Industrie- und Gewerbeabwasser muss vom Amt für Natur und Umwelt bewilligt werden. Verschmutztes Abwasser muss behandelt werden bevor es in ein Gewässer eingeleitet oder versickert wird.

Was ist verboten:

Das Entsorgen von festen und flüssigen Abfällen mit dem Abwasser ist verboten.

Das Einleiten von verschmutztem Abwasser in Bäche und Seen, welches zu Trübungen, Verfärbungen, Schaumbildung oder Geruchsemissionen führt, ist verboten.

Fachauskünfte

Name mit Email Telefon-Nr. Bereich
Hanspeter Willi 081 257 29 69 Industrie- und Gewerbeabwasser
Hermann Felix 081 257 29 81 Industrie- und Gewerbeabwasser
Andreas Preisig 081 257 29 56 Baustellenabwasser
Stephan Coray 081 257 29 80  

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