Einführung
Mit Wärmepumpen kann Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Wasser für Heizzwecke genutzt werden. Dabei werden 100% Heizenergie mit nur 35% elektrischer Energie (Antriebsenergie für die Wärmepumpe) erzeuget. Wärmepumpen, welche die Energie aus dem Erdreich (Erdsonden, Erdregister) bzw. aus dem Wasser (Grundwasser, Fliessgewässer etc.) nutzen, sind bewilligungspflichtig. Die Bewilligungspflicht stützt sich auf die Gewässerschutzgesetzgebung.
Im Bereich von Grundwasserschutzzonen können keine Bewilligungen erteilt werden.
Wärmepumpen welche die Energie aus der Luft beziehen sind nicht bewilligungspflichtig. Sie müssen jedoch nach der Inbetriebnahme gemeldet werden. Siehe unter Kälteanlagen; Meldeformular für Altanlagen benützen!
Fachauskünfte