POPs   

POPs steht für Persistent Organic Pollutants - Persistente Organische Schadstoffe. Gemeint ist damit eine Gruppe von chemischen Verbindungen, die in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut werden. Traurige Berühmtheit erlangten DDT, PCB und Dioxin.

Anreicherung und globale Verbreitung

Gemeinsam ist den meisten POPs, dass sie in Wasser kaum löslich sind und dass sie sich im Fettgewebe von Lebewesen stark anreichern. Bei ihrem Weg durch die Nahrungskette (z.B. Plankton - Fisch - Fischotter) nimmt die Konzentration von POPs stetig zu, man spricht von Bioakkumulation. Ausserdem sind viele POPs flüchtige Verbindungen, sie verdampfen, werden in der Atmosphäre verfrachtet und kondensieren wieder bei niedrigeren Temperaturen. So erreichen POPs entlegene Gebiete wie Bergseen und die Arktis.

POPs machen krank

Viele POPs stehen im Verdacht, Krebs zu erregen. Sie gelten als Nervengifte und sie schädigen die Fruchtbarkeit, das Immun- und das Hormonsystem. Für den Menschen stammt der grösste Teil der Belastung mit POPs aus der Nahrung, Dämpfe spielen eine untergeordnete Rolle.
Zahlreiche Studien stellen einen Zusammenhang zwischen POPs und Missbildungen, Fehlfunktionen und fehlendem Reproduktionserfolg bei Tieren her.
Im Zusammenhang mit POPs ist es immer wieder zu Unfällen gekommen, bei denen Tausende von Menschen vergiftet wurden. Beispiele sind PCB-verseuchtes Reisöl in Japan und Taiwan oder der Chemieunfall in Seveso, bei dem Dioxin in die Umwelt gelangte.

Verbot für die 21 POPs

Um die Gefahren zu reduzieren, unterzeichnete die Schweiz im Mai 2001 zusammen mit 91 weiteren Staaten in Stockholm das Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, die sogenannte  Stockholm-Konvention. Darin werden die 21 POPs namentlich aufgelistet und ihre Herstellung, Verwendung und der Handel weitgehend verboten. Die Konvention enthält ausserdem die Verpflichtung, neue Verbrennungs- und Entsorgungsanlagen so zu bauen, dass weniger POPs entstehen. Lagerbestände, die mit POPs verseucht sind, sind in einem Inventar zu erfassen und Abfälle umweltgerecht zu entsorgen. Die Konvention trat am 17. Mai 2004 in Kraft.
Bei diesen verbotenen Chemikalien handelt es sich um: 

  • Pestizide: Aldrin, Chlordan, DDT, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Mirex, Toxaphen, Chlordecon,
  • Chlorierte Dioxine und Furane (Nebenprodukte von chemischen Synthesen, und der Abfallverbrennung)
  • Industriechemikalien: Hexachlorbenzol, Pentachlorbenzol und PolyChlorierteBiphenyle (PCB).
  • Flammschutzmittel: Octabromdiphenylether, Pentabromdiphenylether, Hexabrombiphenyl
  • Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und seine Derivate, verbreitet eingesetzt als Tensid in der Oberflächentechnik und in Schaumlöschmitteln
  • Insektizide: Lindan, alpha-Hexachlorcyclohexan, beta-Hexachlorcyclohexan 

PCB

Als PCB bezeichnet man eine Mischung chlorierter Kohlenwasserstoffe, die seit 1930 für verschiedene industrielle Zwecke verwendet werden, besonders zur Isolation in Elektrogeräten, als Wärmetauscher-Flüssigkeit und als Weichmacher in Farben und Kunststoffen.
Auch in der Schweiz befanden sich grössere Mengen PCB in geschlossenen Systemen wie Transformatoren und Kondensatoren. Diese sind grösstenteils erfasst und entsorgt worden. Weiterhin in Gebrauch sind Kleinkondensatoren in Elektrogeräten, Vorschaltgeräte von Leuchtstofflampen, sowie PCB in bestehenden Korrosionsschutz-anstrichen und Fugendichtungsmassen in Gebäuden die zwischen ca. 1955 und 1980 gebaut worden waren.

Wegen seiner Gefährlichkeit wurde die Verwendung von PCB in offenen Systemen (Farben, Fugendichtungsmassen) 1972 verboten. 1986 wurde PCB in der Schweiz generell verboten.

PCB-Altlasten in Baumaterialien

Sind in oder an einem Gebäude PCB-haltige Baumaterialien z.B. Fugendichtungsmassen, Anstriche z.B. in Velo- oder Trockenräumen vorhanden ist durch den Eigentümer abzuklären ob eine unmittelbare Gefährdung von Menschen, Tieren oder der Umwelt besteht. Dies ist dann der Fall wenn die Luftbelastung in Innenräumen über dem Richtwert liegt, wenn die PCB-haltigen Baumaterialien witterungsexponiert oder versprödet sind bzw. hohe PCB Konzentrationen aufweisen. In diesen Fällen ist eine sofortige Sanierung erforderlich.

Besteht keine unmittelbare Gefährdung, ist, je nach Zustand der Baumaterialien, eine Sanierung zu planen bzw. sind bei der nächsten Gebäuderenovation oder dem Rückbau die PCB-haltigen Baumaterialien zu separieren und umweltgerecht zu entsorgen.

Sanierung von PCB belasteten Bauten

Vor Sanierungen sind Abklärungen über das Vorgehen zu treffen.

Die PCB-Richtlinie des BUWAL und die Wegleitung für die Bau- und Sanierungspraxis von PCB-haltigen Fugendichtungsmassen und Anstrichen dienen als Grundlage dafür.

Sanierungen von PCB haltigen Objekten sind meldpflichtig. Bitte benützen Sie dafür das Meldeformular für PCB-haltige Baumaterialien unter Formulare/Gesuche, Baugewerbe/Korrosionsschutz.

Fachauskünfte

Name mit Email Telefon-Nr.
Hanspeter Willi 081 257 29 69
Stephan Coray 081 257 29 80

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