Im Jahre 2009 befassten sich die Regierung und die Kommission für Bildung und Kultur mit dem Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat). Aufgrund des Entscheides dieser Kommission wird sich der Grosse Rat erst nach der Beratung der Totalrevision des Schulgesetzes mit dem Konkordat befassen.
Die Vereinbarung steht in Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Mit ihr ging die Verantwortung für die Sonderschulung ab 2008 auf die Kantone über.
Die Vereinbarung legt das Grundangebot für Kinder und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf fest. Zentral ist die Förderung der Integration der Betroffenen in der Regelschule. Zu den Angeboten gehören Beratung und Unterstützung, heilpädagogische Früherziehung, Logopädie, Psychomotorik und verstärkte Massnahmen. Neu ist auch die Anwendung nachstehender gemeinsamer Instrumente und Verfahren: „Einheitliche Terminologie", "Qualitätsstandards", "Standardisiertes Abklärungsverfahren für die Ermittlung des individuellen Bedarfs".