Das Ratssekretariat steht den Organen des Grossen Rates sowie einzelnen Ratsmitgliedern für die Verrichtung ihrer parlamentarischen Arbeit zur Verfügung. Dem Ratssekretariat obliegen folgende Aufgaben:
- Vorbereitung der Sessionen;
- Führung des Sekretariates und der Protokolle der Leitungsorgane und der Kommissionen;
- Protokollführung im Grossen Rat;
- Ausfertigung der Beschlüsse des Grossen Rates;
- Information der Öffentlichkeit im Auftrag des Grossen Rates.