Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Umsetzung der Gebietsreform beginnt mit der Schaffung der Regionen und einer Teilrevision der Kantonsverfassung. Die Bündner Regierung hat dazu das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Inhalt der Vorlage ist die Festsetzung der sogenannten mittleren Ebene zwischen dem Kanton und den Gemeinden. In Abwägung von Aspekten einer optimalen Aufgabenerfüllung sowie von politischen Überlegungen schlägt die Regierung die Schaffung von zehn Regionen vor.

Der Grosse Rat hat sich in seiner Februarsession 2011 intensiv mit der Gemeinde- und Gebietsreform befasst. Das Parlament hat sich dabei für eine grundlegende Vereinfachung der staatlichen Strukturen ausgesprochen, welche mittels einer Gemeindereform einerseits und einer Gebietsreform andererseits erfolgen sollen. Die klaren Weichenstellungen des Grossen Rates veranlassten die Regierung, die Umsetzungsarbeiten unverzüglich an die Hand zu nehmen. Als erstes Teilprojekt wurde im Rahmen der Gemeindereform im Mai das Teilprojekt Bürgergemeinden in die Vernehmlassung gegeben. Vorliegend wird die Umsetzung der Gebietsreform eingeleitet.

In Bezug auf die Gebietsreform äusserte der Grosse Rat die folgenden strategischen Absichten:

  • Es sollen acht bis elf Regionen aus den heutigen Bezirken und Regionalverbänden gebildet und diese hoheitlich festgelegt werden
  • Den Regionen sollen die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit der heutigen Bezirke übertragen werden
  • Die Regionen können Gemeinden zur Erfüllung überkommunaler Aufgaben dienen und sollen ohne eigene Steuer- und Gesetzgebungshoheit ausgestaltet werden
  • In den Entscheidgremien der Regionen sollen ausschliesslich Gemeindevorstandsmitglieder Einsitz nehmen können
  • Kantonale Verwaltungsaufgaben können den Regionen übertragen werden
  • Die Regionen sollen vor dem 1. Januar 2013 beschlossen werden
  • Den Kreisen sollen keine kantonalen administrativen Aufgaben mehr delegiert werden. Bis zur Umsetzung der Strukturen auf Regionsebene sollen die Kreise jedoch weiterhin für die Erfüllung interkommunaler Aufgaben eingesetzt werden können
Um die Vorgaben des Grossen Rates umzusetzen, gibt die Regierung den Entwurf für eine Teilrevision der Kantonsverfassung bis Ende Dezember 2011 in die Vernehmlassung. Der Terminplan sieht vor, dass dieses Geschäft dem Grossen Rat spätestens in der Augustsession 2012 unterbreitet wird. Die Volksabstimmung – die Teilrevision der Kantonsverfassung unterliegt dem obligatorischen Referendum – würde diesfalls voraussichtlich im November 2012 stattfinden. Damit kann der zeitlichen Vorgabe des Grossen Rates nachgelebt werden, wonach die Regionen vor dem 1. Januar 2013 zu beschliessen sind.

Im Rahmen der grossrätlichen Vorgaben und in Abwägung von Aspekten einer optimalen Aufgabenerfüllung sowie von politischen Überlegungen schlägt die Regierung vor, zehn Regionen zu schaffen, welche sich im Wesentlichen an der heutigen Bezirkseinteilung orientieren. Der einwohnermässig kleinste Bezirk Bernina und der Bezirk Maloja sollen zu einer Region zusammengeführt werden. Somit schlägt die Regierung die folgenden Regionen vor: Bernina/Maloja, Inn, Imboden, Surselva, Landquart, Albula, Moesa, Plessur, Prättigau/Davos und Viamala.

Die Regionen sollen die Gerichtssprengel für die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit bilden. Eine konsequente Umsetzung der vom Grossen Rat beschlossenen Weichenstellungen führt dazu, dass die Regionen keine Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Rechtspersönlichkeit sein sollen. Die Regionen sollen aber – analog zu den heutigen Bezirken – in den Bereichen rechts- und handlungsfähig sein, in denen sie Aufgaben wahrnehmen.

Die notwendigen Anpassungen im Gesetz, worin die Zuteilung der einzelnen Gemeinden zu den Regionen sowie die organisatorische Ausgestaltung der Regionen definiert werden, sollen nach Annahme der Verfassungsrevision im 2013 in Angriff genommen werden. Die Regionen sollen auf den 1. Januar 2015 operativ tätig werden können. Die heutigen Bezirke und Regionalverbände könnten bis Ende des Jahres 2016 parallel bestehen bleiben. Dadurch ist eine genügend lange Übergangsfrist gewährleist, während welcher die Überführung der Aufgaben in die Regionen überall problemlos möglich sein wird.

Die Vernehmlassung dauert bis Ende Dezember 2011. Die Unterlagen sind auf der Homepage des Departements für Finanzen und Gemeinden unter www.dfg.gr.ch aufgeschaltet.


Auskunftsperson:
Regierungspräsident Dr. Martin Schmid, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel