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Die neue Botschaft zum Tourismusabgabengesetz (TAG) zeigt auf, wie die bisher 120 verschiedenen Gemeindegesetze mit Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben durch ein zeitgemässes und flächendeckendes Finanzierungssystem ersetzt werden sollen. Die von der grossrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) geforderte Überarbeitung der Vorlage hat zu einer geringeren Belastung der Hotellerie und einem grösseren Spielraum für die Gemeinden geführt.

Im Zuge der Tourismusreform sind in Graubünden in den vergangenen sechs Jahren aus über 90 meist lokalen Tourismusorganisationen derzeit 15 gemeindeübergreifende Destinationsmanagement-Organisationen und regionale Tourismusorganisationen entstanden. Nach diesem Reformprozess soll ein kantonales Tourismusabgabengesetz (TAG) die Finanzierung der neu geschaffenen Tourismusstruktur einheitlich und unter Einbezug aller Nutzniessenden regeln.

Überarbeitung führt zu Anpassungen
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) bestätigte im Juli 2011 die Notwendigkeit eines Systemwechsels bei der Tourismusfinanzierung und beschloss, auf das Geschäft einzutreten. Gleichzeitig definierte sie einzelne Änderungsaufträge und wies die Vorlage zur Überarbeitung an die Regierung zurück. Die Regierung hat nun die neue Botschaft zum Gesetz über Tourismusabgaben zuhanden des Grossen Rates für die Aprilsession 2012 verabschiedet. Das Gesetz soll 2014 in Kraft treten.

Mit der neuen Botschaft werden vor allem die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden erweitert. Neu können Gemeinden gänzlich auf die Erhebung einer Tourismusabgabe verzichten, sofern sie die Finanzierung der Tourismusorganisation aus anderen Mitteln kompensieren. Zudem ist eine Übergangsbestimmung mit einer Einführungsfrist von maximal zwei Jahren für die Gemeinden vorgesehen.

Im Weiteren wurden die Hoteltarife geändert. Die Schaffung einer einheitlichen Komfortklasse für die 4- und 5-Sterne-Hotellerie führt zu einer verminderten Belastung von etwa zwölf Prozent bei den 4-Sterne- und rund 24 Prozent bei den 5-Sterne-Häusern. Bei den 1- bis 3-Sterne-Betrieben beträgt die Reduktion etwa fünf Prozent. Die neue Botschaft enthält zudem die Möglichkeit einer speziellen Regelung für Tourismusregionen mit Gästekarten beziehungsweise Inclusive-Angeboten sowie für Beherbergungsbetriebe mit einer besonders hohen Anzahl Betten beziehungsweise hohen Personalkosten.

Zusätzliche Anpassungen betreffen die Erhöhung der Tarifdifferenz zwischen den verschiedenen Abgabeklassen bei den Ferienwohnungen sowie Hilfeleistungen beim Vollzug und verschiedene Definitionsklärungen.

Die Kernpunkte der Vorlage
Das kantonale Tourismusabgabengesetz festigt die gemeindeübergreifende Destinationsbildung im Tourismus. 120 verschiedene kommunale Gesetze werden abgelöst. Für die Mehrzahl der Gemeinden stellt die Tourismusabgabe keine neue Abgabe dar, sondern bisherige Abgaben werden ersetzt. Das Gesetz sieht vor, dass die Gemeinden sich innerhalb einer Tourismusregion bezüglich des Mittelbedarfs absprechen und mit einer Tourismusorganisation eine Leistungsvereinbarung abschliessen. Der Kanton legt die einfache Tourismusabgabe fest (100 Prozent). Die Gemeinden können aufgrund ihrer Bedürfnisse einen Zuschlag oder Abschlag bestimmen. Der Vollzug erfolgt durch die Gemeinden.

Unabhängig vom Standort werden alle Unternehmen, welche direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren, in die Finanzierung des Tourismusmarketings und der Tourismusentwicklung eingebunden. Trittbrettfahrer sind damit ausgeschlossen. Die primär touristischen Betriebe leisten höhere Abgaben als das übrige Gewerbe, weil die Tourismusabhängigkeit als einer von drei Faktoren am stärksten gewichtet wird.

Mehr gesicherte Mittel für den Markt
Mit der einfachen Tourismusabgabe (ohne Zuschläge oder Abschläge von Gemeinden) werden gemäss Modellrechnung jährlich ca. 61,5 Mio. Franken generiert. Wegen des Wechsels der Berechnungsgrundlage von den Logiernächten zur Kapazität in der Beherbergung sind die Mittel aber nicht mehr direkt konjunkturabhängig. Mit der neuen Tourismusfinanzierung werden die Erträge für das Destinationsmarketing und die Tourismusentwicklung somit berechenbarer.

Die ca. 40'000 Ferien- und Zweitwohnungen in Graubünden erbringen 31,3 Mio. und die ca. 1'000 Beherbergungsunternehmen 21,5 Mio. Franken. Die rund 10'000 Handels- und Gewerbebetriebe sowie die Landwirtschaft steuern mit 8,7 Mio. Franken 14 Prozent des Gesamtvolumens bei. Die Regierung sieht zusätzlich vor, einen jährlichen Betrag von bis zu 4 Mio. Franken des Kantons zur Förderung von destinationsübergreifenden Marketingprojekten bereitzustellen.

Die Tourismusabgabe in Kürze
Das Tourismusabgabengesetz (TAG) löst alle Kurtaxen und kommunalen Tourismusförderungsabgaben ab. Es gilt in allen Gemeinden des Kantons, wobei die Gemeinden zusammen mit der Tourismusorganisation die Höhe der Abgabe festsetzen können. Die Abgabe entrichten alle Unternehmen, die direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren. Dabei werden die touristische Wertschöpfungskraft eines Unternehmens, die Tourismusabhängigkeit der Region und der Branche sowie die Unternehmensgrösse berücksichtigt. Beherbergende und Eigentümer/-innen von Zweitwohnungen entrichten anstelle einer Kurtaxe oder Pauschale eine Abgabe pro Gästezimmer respektive Quadratmeter Nettowohnfläche.

Die Abgaben für Unternehmen und Ferienwohnungseigentümer/-innen in jeder Gemeinde (ohne allfällige Zuschläge oder Abschläge) können ab Mitte Februar 2012 im Internet unter www.tourismusabgabe.ch berechnet werden. 


Auskunftsperson:
Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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