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Verschiedene parlamentarische Vorstösse der vergangenen Jahre fordern, dass die Kantonsbeiträge an die privaten Mittelschulen zu erhöhen seien. Die Erhöhung wird damit begründet, dass wegen der Sanierung der Bündner Kantonsschule die Investitionspauschale an die privaten Mittelschulen anzupassen sei. Zudem haben die privaten Mittelschulen in der Regel weniger Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Klassen, was höhere Betriebskosten zur Folge habe. Die Regierung hat die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Mittelschulgesetzes gestartet, welche die Anliegen aufnimmt.

Mit dem Übertritt der geburtenschwächeren Jahrgänge von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II sind die regionalen Mittelschulen von einem starken Geburtenrückgang betroffen. Im Schuljahr 2013/14 besuchen ca. 2600 Jugendliche mit Wohnsitz im Kanton eine Bündner Mittelschule. In den nächsten zehn Jahren zeichnet sich ein kontinuierlicher Rückgang um ca. 600 Mittelschülerinnen und Mittelschüler ab. Dies hat zur Folge, dass die Beitragszahlungen des Kantons an die privaten Mittelschulen abnehmen werden, was diese Schulen vor grosse finanzielle Herausforderungen stellen wird.
Aus dieser Situation heraus fordern verschiedene parlamentarische Vorstösse eine Erhöhung der Beitragszahlungen des Kantons an die privaten Mittelschulen, was eine Teilrevision des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden (Mittelschulgesetz; BR 425.000) erfordert. Begründet wird die Forderung damit, dass als Folge der Kosten für die Sanierung der Bündner Kantonsschule in Chur die Beitragszahlungen anzupassen seien und die in der Regel tieferen durchschnittlichen Schülerzahlen pro Klasse der privaten Mittelschulen gegenüber der Kantonsschule zu berücksichtigen seien. Die Erhöhung der Beitragszahlungen soll zudem die auf Art. 89 Abs. 3 der Kantonsverfassung (BR 110.100) basierende regionale Verteilung der Mittelschulen auch zukünftig gewährleisten.
Mit der vorliegenden Vernehmlassung legt die Regierung dar, wie die parlamentarischen Vorstösse zur Erhöhung der Kantonsbeiträge an die privaten Mittelschulen umgesetzt werden sollen.

Weitere Punkte der Vernehmlassungsvorlage
Mit der Teilrevision wird auch die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass zukünftig Mittelschulen, welche eine zweisprachige Maturität in den Kantonssprachen führen, eine Sonderentschädigung erhalten und Informatikmittelschulen geführt werden können. Es soll auch ermöglicht werden, im Rahmen der Sport- und Begabtenförderung und beim Bestehen entsprechender Vereinbarungen ausserkantonale Mittelschulen zu besuchen. Es sollen unterstützende Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf, welche eine Mittelschule besuchen, möglich werden und die Bestimmungen für die Handelsmittelschulen werden terminologisch an das Berufsbildungsgesetz angepasst.
Unter den gleichen Annahmen betreffend Schülerzahlen führt die neue Berechnungsart innerhalb der Planungsperiode 2016 bis 2022 zu jährlichen Mehraufwendungen gegenüber der heutigen Berechnungsart von rund 3,5 Millionen Franken. Diese Aufwendungen liegen aber aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen unter dem Budgetwert für das Kalenderjahr 2013 in der Höhe von rund 32,4 Millionen Franken. 


Hinweis:

Die Vernehmlassung dauert bis 31. Dezember 2013. Die Unterlagen dazu sind abrufbar im Internet unter www.gr.ch / Laufende Vernehmlassungen


Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01, E-Mail martin.jaeger@ekud.gr.ch  
- Hans Peter Märchy, Dr. phil., Amtsleiter Amt für höhere Bildung, Tel. 081 257 61 66, E-Mail hans.peter.maerchy@ahb.gr.ch  
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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