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Alle Stimmberechtigten im Kanton Graubünden sollen ab 2020 elektronisch via Internet abstimmen und wählen können. Hierzu will die Bündner Regierung die bestehende Zusammenarbeit mit dem Consortium Vote électronique weiterführen. Ab 2016 sind erste Pilotversuche mit Inlandschweizer Stimmberechtigten geplant.

Der Kanton Graubünden führt seit 2010 E-Voting-Versuche mit Auslandschweizer Stimmberechtigten durch. Bei 14 eidgenössischen und kantonalen Urnengängen sowie bei den Nationalratswahlen 2011 konnten Auslandschweizer Stimmberechtigte ihre Stimme elektronisch abgeben. Alle Versuche verliefen erfolgreich. Immer mehr Auslandschweizer Stimmberechtigte machen von diesem Angebot Gebrauch (siehe Grafik). Technische Grundlage der E-Voting-Versuche ist eine Plattform, die von den acht Kantonen Graubünden, Zürich, Aargau, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Solothurn und Freiburg im Rahmen des Consortiums Vote électronique gemeinsam betrieben wird. 

In Schritten zu flächendeckendem E-Voting
Nach dieser positiv verlaufenen Versuchsphase will die Regierung E-Voting nebst der Urnen- und brieflichen Abstimmung als dritten, vollwertigen Stimmkanal etablieren. Sie plant, E-Voting in Etappen einzuführen. In einer ersten Etappe sollen ab 2016 mit Pilotgemeinden Versuche mit Inlandschweizer Stimmberechtigten durchgeführt werden. Verlaufen die Versuche positiv, will die Regierung dem Grossen Rat die definitive Einführung von E-Voting und die entsprechenden Gesetzesänderungen beantragen. Anschliessend soll E-Voting bis 2020 in Etappen auf alle Bündner Gemeinden und Stimmberechtigten ausgerollt werden. Das Vorgehen steht im Einklang mit der Strategie des Bundesrats, der die flächendeckende Einführung von E-Voting in der Schweiz anstrebt. 

Neue Vertragsgrundlage
Um das Vorantreiben von E-Voting zu ermöglichen, hat die Regierung beschlossen, die bestehende Zusammenarbeit mit dem Consortium Vote électronique fortzusetzen, sofern sich sieben der bisherigen Consortiumskantone ebenfalls an der Weiterführung beteiligen. Sie genehmigte den Consortiumsvertrag, der die Grundlage der neuen Versuchsphase mit Inlandschweizer Stimmberechtigten bildet. Diese Kooperation garantiert gerade auch für einen bevölkerungsmässig kleinen Kanton wie Graubünden ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis. 

Sicherheit vor Tempo
Gemeinsam mit den Consortiumskantonen und dem privaten Partner wird Graubünden das bestehende E-Voting-System zu einem noch sichereren System der 2. Generation weiterentwickeln. Im Zentrum der neuen Sicherheitsanforderungen steht die Verifizierbarkeit. Sie erlaubt, mit unabhängigen Mitteln zu kontrollieren, ob die Stimme korrekt übermittelt, registriert und gezählt wurde. Bis 2015 soll ein individuell und bis 2018 ein vollständig verifizierbares System vorliegen. Erst diese Ausbauschritte ermöglichen die flächendeckende Einführung von E-Voting. Nebst der kontinuierlichen Weiterentwicklung des E-Voting-Systems müssen auf kantonaler und kommunaler Ebene Umsysteme auf- bzw. ausgebaut werden. Dazu gehören zum Beispiel der Aufbau eines virtuellen Stimmregisters oder der Ausbau des bestehenden Wahl- und Abstimmungssystems. Für diese Weiterentwicklungen wird in den Jahren 2015-2018 mit Investitions- und Betriebskosten von geschätzt 730 000 Franken gerechnet. Diese Kosten werden über die Laufende Rechnung getragen. Die entsprechenden Kredite sollen jährlich mit dem Budget vom Grossen Rat festgelegt werden. 

Entwicklung der mit E-Voting stimmenden Auslandschweizer Stimmberechtigten in Graubünden


Auskunftsperson:
Kanzleidirektor Dr. Claudio Riesen, Tel. 081 257 22 21 


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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