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Mit einer Strategie für die Unterbringung und Betreuung von Personen des Asylbereichs sowie einem Schulkonzept bekräftigt die Regierung die langjährige und bewährte Praxis, Asylsuchende in kantonalen Kollektivzentren zu beherbergen. Schulpflichtige Kinder werden in speziellen Transitzentren durch Lehrpersonen unterrichtet und auf ihren Übertritt in die Regelstrukturen zielgerichtet vorbereitet. Damit wird sichergestellt, dass bei einem positiven Entscheid über ihr Bleiberecht in der Schweiz ein Übertritt in die Primar- oder Sekundarschule möglich ist. Ein zentrales Ziel dieser Strategie bleibt die Entlastung der Gemeinden.

Im Kanton Graubünden werden Personen des Asylbereichs auch weiterhin in Kollektivunterkünften untergebracht. Die Regierung hat eine auf der Grundlage von bestehenden Konzepten ausgearbeitete Strategie für die Unterbringung und Betreuung von Personen im Asylbereich genehmigt. Das Amt für Migration und Zivilrecht betreibt ein Erstaufnahmezentrum, nach Bedarf mehrere Transitzentren, ein Ausreisezentrum und ein Minimalzentrum. Damit kann den Bedürfnissen der Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen sowie den Betreuungs- und Vollzugstätigkeiten des Amts optimal Rechnung getragen werden. Die Unterbringung und Betreuung in Kollektivzentren hat sich in den letzten Jahren bewährt und erweist sich gegenüber der individuellen Unterbringung in Wohnungen als deutlich kostengünstiger. Die Globalpauschalen des Bundes haben die Aufwendungen in der Vergangenheit jeweils gedeckt, so dass der Kanton dafür keine eigenen finanziellen Mittel aufwenden musste. Wenn die Asylsuchenden ein vorläufiges oder definitives Bleiberecht in der Schweiz erhalten, können sie die Unterkunft verlassen. Dies bedingt allerdings, dass sie weitgehend wirtschaftlich selbständig sind und für sich und ihre Familienangehörigen sorgen können. 

Schulische Laufbahn der Kinder soll nicht unterbrochen werden
Ergänzend zur Strategie für die Unterbringung und Betreuung von Personen im Asylbereich hat die Regierung ein Konzept zum Betrieb von Schulen in Kollektivunterkünften verabschiedet. Schulpflichtige Kinder, die in Kollektivunterkünften untergebracht sind, werden auch künftig in eigenen Schulen unterrichtet. Die Kinder, die häufig aus einem anderen Kulturkreis stammen und in der Regel unfreiwillig ihre Heimat verlassen mussten, erfahren mit ihrer Ausreise bzw. Flucht einen sehr einschneidenden Bruch in ihrer Lebens- und Schulbiographie. Das Konzept zum Betrieb von Schulen in Kollektivunterkünften sieht einen Schulunterricht vor, in welchem durch individuelle Lernzielanpassung auf die vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Stärken jeder einzelnen Schülerin, jedes einzelnen Schülers eingegangen wird. Damit trägt der Kanton Graubünden ihrem gesetzlichen Anspruch auf besonderen Unterricht Rechnung. Die Kinder werden so auf einen späteren Übertritt in den Kindergarten, die Primarstufe, die Sekundarstufe I oder die im Rahmen einer Lehre zu besuchende Berufsschule vorbereitet. Auf diese Weise kann die Kontinuität ihrer Schulbiografie erhalten werden, welche im Hinblick auf eine Integration in der Schweiz oder die Rückkehr in den Heimat- oder Herkunftsstaat wichtig ist. Neben dem primären Ziel, die Kinder auf einen Übertritt in die Regelstrukturen vorzubereiten, werden die Gemeinden von der ersten Integration der Schülerinnen und Schüler entlastet.

Bei einer längeren Aufenthaltsdauer kann es ausnahmsweise angezeigt sein, auch für Schülerinnen und Schüler, die in einer Kollektivunterkunft untergebracht sind, einen Übertritt in die Regelstrukturen zu prüfen. Sind die schulischen und sprachlichen Voraussetzungen vorhanden, kann im Einvernehmen mit der betroffenen Gemeinde beziehungsweise mit der zuständigen Schulbehörde der Übertritt in die Wege geleitet werden. Zur Entlastung der betroffenen Schulträgerschaften übernimmt in solchen Fällen gestützt auf das Schulgesetz der Kanton die Schulungskosten. 
 

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden, Tel. 081 257 25 01, christian.rathgeb@djsg.gr.ch  
- Marcel Suter, Leiter Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden, Tel. 081 257 25 21, marcel.suter@afm.gr.ch  
 

Gremium: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden
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