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Die Bündner Regierung verteidigt vor Bundesgericht das Recht des Kantons Graubünden zur eigenständigen Spitalplanung. Der vom Kanton Zürich angefochtene Leistungsauftrag der Regierung an die Clinica Holistica Engiadina in Susch steht im Einklang mit der Bundesgesetzgebung. Die Zürcher Spitalpolitik ist davon in keiner Weise betroffen. 

Im Oktober 2013 hat die Regierung der Clinica Holistica Engiadina in Susch auf der neuen Spitalliste Psychiatrie einen Leistungsauftrag für Stressfolgeerkrankungen erteilt. Der Kanton Zürich hat dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. In einer Zwischenverfügung vom 23. Juli 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerdelegitimation des Kantons Zürich bejaht. Die Bündner Regierung hat gegen die Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Dies mit dem Ziel, dass der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben wird. Zudem hat sie in ihrer Vernehmlassung an das Bundesverwaltungsgericht dargelegt, dass die Beschwerde des Kantons Zürich auch materiell unbegründet ist. An einer heute in der Clinica Holistica Engiadina in Susch durchgeführten Medienorientierung hat Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, die beiden Eingaben der Regierung erläutert. 

Beschwerdelegitimation ist nicht gegeben
Bei der Spitalplanung handelt es sich um einen kantonalen Hoheitsakt. Es geht nicht an, dass sich Kantone aktiv in die Spitalpolitik eines anderen Kantons einmischen und diesem vorschreiben, wie dieser seine Spitalplanung zu gestalten hat. Würde den Kantonen die Befugnis eingeräumt, gegen Spitallistenbeschlüsse anderer Kantone Beschwerde zu führen, würde die Planungshoheit der Kantone im Bereich der Spitalplanung ausgehöhlt. Zudem würde man den Kantonen damit ein Mittel einräumen, gegen qualitativ bessere Institutionen vorzugehen, welche von Patienten aus dem eigenen Kanton zur Behandlung ihrer Krankheit aufgesucht werden. Dieser Protektionismus widerspricht klar den Zielen der Bundesgesetzgebung. 

Auch inhaltlich kein Grund zur Beschwerde
Die Spitalplanung des Kantons Graubünden gefährdet – wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung an das Bundesverwaltungsgericht darlegt – in keiner Weise die Versorgungssicherheit von Zürcher Patientinnen und Patienten. Die Versorgungsplanung des Kantons Zürich wird durch den Leistungsauftrag an die Clinica Holistica Engiadina auch nicht beeinträchtigt oder erschwert. Die Nachfrage von Zürcher Patientinnen und Patienten nach Behandlungen in der Clinica Holistica Engiadina ist nicht so gross, dass dadurch ins Gewicht fallende Auswirkungen auf die Psychiatrieplanung des Kantons Zürich resultieren. Zudem müsste die Behandlung von Zürcher Patientinnen und Patienten in der Clinica Holistica Engiadina im finanziellen Interesse des Kantons Zürich liegen. Die im Kanton Zürich gelegenen psychiatrischen Sanatorien weisen deutlich höhere Tagespauschalen auf als die Klinik in Susch. Gemäss Bundesgesetzgebung hat sich der Kanton Zürich anteilmässig an den Pauschalen zu beteiligen (aktuell 51 Prozent, bis 2017 erhöht sich der kantonale Anteil auf 55 Prozent). Die Behandlung von Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Zürich in der Clinica Holistica Engiadina wirkt sich damit günstig auf den Finanzhaushalt des Kantons Zürich aus. 

Bundesamt für Gesundheit kommt zum gleichen Schluss
Das Bundesamt für Gesundheit hat in seiner Stellungnahme an das Bundesverwaltungsgericht festgehalten, dass es keine schutzwürdigen Interessen des Kantons Zürich sehe, welche die Beschwerdeerhebung gegen die Spitalliste des Kantons Graubünden legitimieren würden. Im neuen System der Spitalplanung solle es auch einen Anreiz zur Förderung einer wirtschaftlich und qualitativ besseren Leistungserbringung geben. Dazu gehöre die Möglichkeit für qualitativ bessere Leistungserbringer, einen Marktanteil auf Kosten qualitativ weniger guter Leistungserbringer zu gewinnen. 

Clinica Holistica Engiadina entspricht dem Bedarf der Bündner Bevölkerung
Der Anteil an Bündner Patientinnen und Patienten mit Stressfolgeerkrankungen, welche sich ausserkantonal behandeln lassen, ist in den letzten Jahren zurückgegangen. Gleichzeitig ist die Nachfrage in Susch gestiegen: Im Jahr 2012 wurden 40 Bündnerinnen und Bündner während insgesamt 1461 Pflegetagen in der Klinik behandelt, 2013 waren es 46 Bündnerinnen und Bündner mit total 1680 Pflegetagen. Die Zweckmässigkeit des Angebots der Clinica Holistica Engiadina für die Versorgung der Bündner Bevölkerung ist eindeutig gegeben. 
 

Auskunftsperson:
Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch  
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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