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Nach über 50 Jahren mit dem bestehenden Bündner Finanzausgleich ist eine grundlegende Erneuerung unabdingbar. Unbestritten sind der Reformbedarf, die Hauptziele und die Grundkonzeption des neuen Finanzausgleichs. Leicht erkennbar ist zudem, dass die vorgesehene Dotierung der Ausgleichsgefässe massvoll und deren Ausgestaltung ganz auf die Bündner Verhältnisse zugeschnitten sind. 
 
Der neue Finanzausgleich ist im Grundsatz anerkannt, im Volumen ausgewogen und in der Ausgestaltung ausgereift.
 
Die Reform des Bündner Finanzausgleichs (FA-Reform) dient vor allem der Stärkung der Gemeinden und sorgt für einen ausgewogenen und wirksamen Ausgleich zwischen den Gemeinden. Neu brauchen die Gemeinden ihren Steuerfuss nicht mehr hoch zu halten, um Ausgleichszahlungen zu erhalten. Damit werden die öffentlichen Mittel bedarfsgerechter eingesetzt. Die FA-Reform verfolgt konsequent das Gesamtinteresse aller Gemeinden und des Kantons. Sie bringt klare Vorteile und hilft, die künftigen Herausforderungen zu meistern. 

Anerkannte Grundlagen
Kanton und Gemeinden brauchen einen zeitgemässen Finanzausgleich. Darin sind sich alle einig. Der neue Finanzausgleich muss nicht neu erfunden werden. Bereits im Jahr 2008 hat der Bund einen Finanzausgleich eingeführt, der sich bewährt. Viele Kantone haben ihren Finanzausgleich inzwischen nach dem Vorbild des Bundes umgestellt. Es ist höchste Zeit, dass auch der Kanton Graubünden nachzieht. Die Vorteile des Bundesfinanzausgleichs kommen erst dann richtig zum Tragen. Graubünden würde ansonsten auch immer mehr an Glaubwürdigkeit gegenüber dem Bund und den Geberkantonen verlieren. Es kann schlecht eine interkantonale Solidarität verlangt werden, ohne dass zugleich kantonsintern ein gewisses Mass an Solidarität zwischen den Gemeinden geübt wird und die überholten Strukturen erneuert werden. Es besteht offensichtlich Handlungsbedarf. 

Ausgewogenes Mass
Der Ressourcenausgleich ist so gestaltet und dotiert, dass er auch für die finanzstarken Gemeinden, insbesondere für die starken Tourismus- und Wasserzinsgemeinden, gut tragbar ist. Sie bezahlen einen gesetzlich klar begrenzten Anteil jener Ressourcen, die den Durchschnitt aller Gemeinden übertreffen. Ihr Beitrag wird jedes Jahr neu berechnet und damit auf die jeweils tatsächlichen Verhältnisse ausgerichtet. Der ausschliesslich vom Kanton finanzierte Gebirgs- und Schullastenausgleich mildert strukturell bedingte Sonderlasten. Dies kommt vor allem den peripher gelegenen Gemeinden mit vielen Fraktionen und Streusiedlungen zu Gute. 

Ausgereifte Konzeption
Bereits alt Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat 2007 einen neuen Bündner Finanzausgleich präsentiert. Sieben Jahre lang wurde nun daran gearbeitet. Sämtliche Anliegen, welche Gemeindevertreter, Parteien und Interessengruppen eingebracht haben, sind soweit berücksichtigt, wie sie mit den Hauptzielen der Reform vereinbar sind. Die Vorlage ist ausgereift und bereit für die Umsetzung. Die Wirkungen werden laufend geprüft. Soweit später Anpassungen nötig sind, werden diese vorgenommen. 

Übersichtsgrafiken 
Geber- und Empfängergemeinden im neuen Finanzausgleich 
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Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail: barbara.janom@dfg.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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