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Die Regierung hat die Verfassung der neu entstehenden Gemeinde Albula/Alvra genehmigt. Sie kommt zum Schluss, dass die Verfassung dem übergeordneten Recht entspricht. Zwei romanische Sprachorganisationen hatten die Regierung zuvor aufgefordert, die Genehmigung in Bezug auf den vorgesehenen Sprachenartikel zu verweigern. Damit wehrten sich die Sprachorganisationen in einer Sache, welche sie selber während des Fusionsprozesses im Albulatal begleitet und befürwortet hatten.

Die Urnenabstimmung vom 24. August 2014 beschloss mit dem überaus deutlichen Resultat von 187 zu 11 Stimmen die Gemeindeverfassung der neuen Gemeinde Albula/Alvra. Nachdem sie sich bereits einige Tage zuvor entsprechend verlauten liessen, wendeten sich die Lia Rumantscha (LR) und die Uniun Rumantscha Grischun Central (URGC) am 25. August 2014 an die Regierung mit dem Einwand, dass ein in der Gemeindeverfassung verankerter Artikel übergeordnetem Recht widerspreche und daher von der Regierung nicht genehmigt werden dürfe.

Besagter Artikel 5 lautet: 

Als Amts- und Schulsprachen in Gemeindeangelegenheiten im Sinne des kantonalen Sprachengesetzes gelten die romanische und die deutsche Sprache.
Keine Angehörigen der einen oder anderen Sprachgemeinschaft werden aufgrund der Sprache benachteiligt oder von der politischen Mitwirkung ausgeschlossen.
In Nachachtung des in der Bundes- und der Kantonsverfassung festgeschriebenen Territorialprinzips und in Berücksichtigung der herkömmlichen sprachlichen Zusammensetzung gelten die Territorien der bisherigen romanischsprachigen Gemeinden Alvaschein, Brienz/Brinzauls, Mon, Stierva und Tiefencastel als dem romanischen Sprachgebiet zugehörig. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des kantonalen Sprachengesetzes.
Die Kinder aus den bisher einsprachig romanischen Gemeinden besuchen die romanische Schule. 

Dieser Artikel entspricht dem bereits im Fusionsvertrag statuierten Sprachenartikel, welcher seinerseits im Wesentlichen denjenigen Bestimmungen entspricht, die beim Zusammenschluss von 13 Gemeinden zur neuen Gemeinde Ilanz/Glion zur Anwendung gelangten und rechtlich unbestritten blieben. Die sprachenrechtliche Situation, wie sie vor dem Fusionsprojekt in den Albulataler Gemeinden vorherrschte, wurde von den kommunalen Behörden und von den Vertretern des Kantons aktiv und in konsequenter Art und Weise in den Fusionsvertrag und folglich in die Verfassung aufgenommen. Damit steht die romanische Sprache in den (rechtlich) bisherigen romanischen Gemeinden erstmals unter besonderem Schutz und die neue Gemeinde in entsprechender Verantwortung.

Die Regierung hat sich im Falle der Zusammenschlüsse Ilanz/Glion und Albula/Alvra mit der rechtlichen Situation von Zusammenschlüssen romanischer und deutschsprachiger Gemeinden auseinandergesetzt. Auch im Rahmen des jetzigen Genehmigungsverfahrens unterzog sie die Gemeindeverfassung Albula/Alvra einer genaueren rechtlichen Beurteilung. Es traten jedoch keine neuen Aspekte auf, die sie nicht bereits früher in ihre Beurteilung einfliessen liess. Dass die beiden Gemeinden Alvaneu und Surava bis gut zur Mitte des 20. Jahrhunderts mehrheitlich eine romanischsprachige Bevölkerung aufwiesen, ist unbestritten. Der Wechsel von der romanischen Behörden- und Schulsprache zur deutschen erfolgte schrittweise daraufhin.

Im Jahr 2009 fällten die beiden Gemeindeversammlungen Alvaneu und Surava den Entscheid, den Zweitsprachenunterricht (ZSU) anstatt in romanischer, in italienischer Sprache anzubieten. Romanisch sollte weiterhin als Wahlfach angeboten werden. Rechtlich ist dieser Sachverhalt nicht als Sprachenwechsel zu qualifizieren, fand doch der Unterricht bereits viele Jahre vorher ausschliesslich in deutscher Sprache statt. Dass die Sprachorganisationen nun im Vorfeld der Abstimmungen über die neue Gemeindeverfassung die Frage des Zweitsprachenunterrichts thematisierten, erstaunt die Regierung, handelt es sich doch nicht um eine fusionsbedingte Angelegenheit.
Die romanische Sprache ist im Albulatal wie auch in weiten Teilen des übrigen Stammgebiets starkem Druck ausgesetzt. Ursprünglich romanischsprachige Gemeinden wurden über die Jahrzehnte germanisiert. Dies ist eine Entwicklung, die unabhängig von den staatlichen Strukturen stattgefunden hat; eine Entwicklung zudem, die sich seit der Volkszählung 2000, welche die statistische Grundlage des Sprachengesetzes bildet, fortgesetzt hat. Die Regierung bedauert die Erosion der angestammten romanischen Sprache. Sie hat jedoch in ihrer Beurteilung, welche zur Genehmigung der Verfassung Albula/Alvra führten, sämtliche rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen. Neben der gleichrangigen Gewichtung des so genannten Territorialitätsprinzips und der Gemeindeautonomie, welche beide in der Bundesverfassung verankert sind, hat sie insbesondere auch die rechtliche Sprachensituation vor Inkrafttreten des kantonalen Sprachengesetzes zu berücksichtigen. 
 

Auskunftspersonen:
- Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail: barbara.janom@dfg.gr.ch  
- Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01, E-Mail martin.jaeger@ekud.gr.ch  
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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