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In den letzten drei Wochen mussten bei den Tauben der St. Martinskirche vermehrte Todesfälle beobachtet werden. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) hat umfassende Untersuchungen betreffend Ursache der Verluste in die Wege geleitet. Heute ist die endgültige Diagnose bekannt. Die Tauben sind mit dem "Pigeon Paramyxovirus 1" infiziert, auch Taubenpest genannt. Dieses Virus führt zu Krankheitsausbrüchen mit Todesfällen und kann grundsätzlich auch Nutzgeflügel infizieren. Unter gewissen Umständen kann bei Menschen, die in engem Kontakt mit erkrankten Tieren stehen, eine Bindehautentzündung beobachtet werden. Es ist folglich wichtig, die minimalen Hygienemassnahmen im Umgang mit Tauben zu beachten und keine toten oder kranken Tiere zu berühren. 

Verlauf und Diagnosestellung 
In den letzten drei Wochen sind mehr als die Hälfte der ca. 120 – 140 Tauben der St. Martinskirche gestorben. Durch umfangreiche Untersuchungen gestorbener Tiere konnte am Institut für Veterinärbakteriologie der Universität Zürich, Abteilung Geflügelkrankheiten, die Diagnose "Pigeon Paramyxovirus 1" gestellt werden. 

Symptome, Ansteckung und Verlauf 
Die Taubenpest ist eine Variante der Newcastle Disease (ND) und ist eine hochansteckende Viruskrankheit der Tauben. Andere Vogelarten wie Gänse, Enten, Zier- und Wildvögel und auch Nutzgeflügel sind weniger gefährdet. Beim aktuellen Fall handelt es sich um eine akute Form mit Todesfällen ohne wahrnehmbare Symptome, zum Teil zeigen die Tauben auch zentralnervöse Störungen wie Bein- oder Flügellähmungen. Der Mensch kann sich bei engem Kontakt zu den erkrankten Tauben über alle Sekrete und Exkrete anstecken und an einer Bindehautentzündung erkranken. Es ist anzunehmen, dass eine kleine Zahl der Taubenpopulation die Krankheit überleben wird. 

Angeordnete Massnahmen 
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Chur die Lage analysiert und die notwendigen Massnahmen eingeleitet. So wird der Taubenschlag vermehrt überwacht, gereinigt und desinfiziert. Tierkadaver werden eingesammelt und unschädlich beseitigt. Auf Grund der Ansteckungsgefahr ist die Bevölkerung angehalten, die Tauben nicht zu füttern, den Kontakt zu Vogelexkrementen, kranken und toten Tauben zu vermeiden und den Fund von Tierkadavern der Stadtpolizei Chur zu melden: 081 254 53 00.
Den Haltern von anderen Vogelarten und Nutzgeflügel wird empfohlen, den Kontakt zu Tauben zu vermeiden. Taubenzüchter haben die Möglichkeit, ihre Tauben beim Tierarzt gegen die Taubenpest impfen zu lassen. 
 

Auskunftsperson:
Dr. med. vet. Rolf Hanimann, Kantonstierarzt, Tel. 081 257 24 11, E-Mail: rolf.hanimann@alt.gr.ch  
 

Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
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