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Die Bündner Regierung hat die Erarbeitung des neuen Erstlese- und Schreiblehrmittels für das Engadin und die Sutselva genehmigt. Im Weiteren nimmt die Regierung Stellung zu Massnahmen des Bundes zur Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Personenfreizügigkeit und Zuwanderung. 

Neue Fibel in Puter, Vallader und Sutsilvan ist in Arbeit
Die Regierung hat das Konzept für ein neues Erstlese- und Schreiblehrmittel für das Engadin und die Sutselva gutgeheissen. Die neue Fibel für die 1. Primarklasse in den rätoromanischen Idiomen Puter, Vallader und Sutsilvan soll bis zum Start des Schuljahres 2016/2017 vorliegen. Die Kosten für die Erarbeitung und Produktion betragen 410 000 Franken. Das Konzept zum neuen Erstlese- und Schreiblehrmittel für das Engadin und die Sutselva war im Auftrag der Regierung von einem Projektteam der Pädagogischen Hochschule Graubünden (PHGR) erstellt worden. Das neue Lehrmittel wird – eigens angepasste – Elemente aus der bestehenden Rumantsch-Grischun-Fibel "Passins" enthalten. Die Methode für das Lesen- und Schreibenlernen basiert aber auf dem Lehrwerk "Leseschlau" aus dem Lehrmittelverlag des Kantons Solothurn. Damit wird der Erstlese- und Schreibunterricht in den romanischen 1. Klassen mit der "Fibla rumantscha" anders angegangen als bisher. Die Kinder werden in einer ersten Phase mit Lauttafeln Wörter lesen sowie legen und sich erst in einer zweiten Phase den Buchstaben widmen. Diese werden erst dann eingeführt, wenn sich die Kinder auf der Lautebene sicher fühlen. Mit dieser Methode haben erfahrungsgemäss alle Kinder auf der Lautebene sehr früh erste Erfolgserlebnisse.
Der methodische Ansatz sowie die inhaltlichen Schwerpunkte der neuen Fibel stimmen mit den Anforderungen überein, welche die aktuelle Version des Lehrplans 21 in den Fächern Schulsprache Romanisch definiert. Die Erarbeitung des Lehrmittels findet im Austausch mit Lehrpersonen aus den Regionen statt. Dort werden die Materialien in allen drei Idiomen auch erprobt, bevor das Lehrmittel in der definitiven Fassung produziert wird. 

Regierung begrüsst die Massnahmen des Bundes zur Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Personenfreizügigkeit und Zuwanderung
Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung im Bereich Personenfreizügigkeit und Zuwanderung beschlossen. Die Vorlage des Bundes regelt ein einheitliches Vorgehen betreffend die Verweigerung von Sozialhilfeunterstützung für Arbeitskräfte aus EU/EFTA-Staaten, welche auf Stellensuche sind. Zudem sollen gesetzliche Grundlagen für den Datenaustausch zwischen den Migrationsbehörden und den für die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen zuständigen Behörden geschaffen werden. Weiter regelt die Vorlage die Frage des Erlöschens respektive des Entzuges von Aufenthaltsbewilligungen beim Bezug von Sozialhilfeleistungen. Die Bündner Regierung befürwortet das Bestreben des Bundes, gesamtschweizerisch eine einheitliche Praxis und Rechtssicherheit zu schaffen. 

Drei Bundesvorlagen und die kantonale Gebietsreform am 30. November 2014
Die Regierung hat zur Kenntnis genommen, dass am Sonntag, 30. November 2014, über folgende eidgenössische Vorlagen abgestimmt wird:
- Volksinitiative "Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)";
- Volksinitiative "Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen";
- Volksinitiative "Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)".
Wie bereits mitgeteilt, wird am Sonntag, 30. November 2014, als kantonale Sachvorlage das Gesetz über die Gebietsreform im Kanton Graubünden (Mantelgesetz über die Gebietsreform) der Volksabstimmung unterbreitet. 

Zwei Gesetze in Kraft gesetzt
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung folgende Inkraftsetzungen beschlossen:
- Die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch betreffend Grundbuch wird per 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt.
- Die Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse Graubünden wird auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Saas i.P.: Der Wegbaugenossenschaft Rafailis der Gemeinde Saas i.P. wird an die Kosten der Behebung der Unwetterschäden 2013 unter Vorbehalt eines Bundesbeitrages ein kantonaler Beitrag von maximal 130 680 Franken zugesichert.
  • Lumnezia: Der Gemeinde Lumnezia wird an die Kosten der Güterstrasse Nr. 4, Cons–Prada, Suraua, unter Vorbehalt eines Bundesbeitrags ein kantonaler Beitrag von maximal 271 040 Franken zugesichert.
  • Waltensburg/Vuorz: Der Gemeinde Waltensburg/Vuorz wird an die Mehrkosten der Erneuerung der Hauptgüterstrassen unter Vorbehalt eines Bundesbeitrags ein kantonaler Beitrag von maximal 11 200 Franken zugesichert.
  • Grüsch: Der am 29. Juli 2014 vom Gemeindevorstand Grüsch beschlossene Arealplan “Sagaplatz“, bestehend aus Arealplanvorschriften, einem Bestandesplan 1:500, einem Landumlegungsplan 1:500, einem Gestaltungsplan 1:500, einem Erschliessungsplan 1:500 Verkehr sowie einem Erschliessungsplan 1:500 Ver- und Entsorgung, wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • graubündenWEIN: Dem Branchenverband graubündenWEIN wird an die Realisierung "Haus des Bündner Weins" in Jenins im Sinne der Tourismusförderung (Infrastrukturen) und landwirtschaftlichen Absatzförderung ein Kantonsbeitrag von 450 000 Franken zugesichert. Dem Branchenverband graubündenWEIN gehören rund 70 Weinbaubetriebe aus Graubünden an. Das Projekt beinhaltet einen Erweiterungsbau des alten Torkels in Jenins, in welchem ein attraktiver Präsentationsraum geschaffen wird, damit der Bündner Wein für ein breites Publikum erlebbar gemacht wird. Ziel dieses Projektes ist die Stärkung der regionalen Wirtschaft und des Bündner Tourismus insgesamt sowie der Weinabsatzmärkte. Der Präsentationsraum soll auch vom Kanton für Sitzungen und offizielle Empfänge genutzt werden können.
  • Bündner Gewerbeverband (BGV): Dem Bündner Gewerbeverband (BGV) wird für die Berufsausstellung "Fiutscher" 2014 in Chur ein Kantonsbeitrag von maximal 234 000 Franken zugesichert.

Strassenprojekte
Im Weiteren hat die Regierung 1,105 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgendem Strassenabschnitt bewilligt:
- Safienstrasse: Tunnel Aclatobel – Elektroinstallationen (Starkstrom, Schwachstrom, Komm.) im Tunnelfahrraum, den Vorzonen sowie in den Tunnelzentralen. 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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