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Die Bündner Regierung hat das Mantelgesetz über die FA-Reform auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Im Weiteren hat die Regierung höhere Pflegekosten der Alters- und Pflegeheime anerkannt. 

FA-Reform wird auf 2016 hin umgesetzt
Das Mantelgesetz über die FA-Reform – bestehend aus der Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes und 20 Teilrevisionen – wird auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Damit kann ein wichtiges kantonales Reformprojekt zur Stärkung der Gemeinden umgesetzt werden. Das Bündner Stimmvolk hatte die Vorlage am 28. September 2014 mit 32 019 Ja-Stimmen zu 16 431 Nein-Stimmen gutgeheissen. Der Finanzausgleich für die Bündner Gemeinden wird grundlegend erneuert und zahlreiche Beiträge zwischen dem Kanton und den Gemeinden fallen weg oder erfahren eine Anpassung. Die Regierung wird in der ersten Jahreshälfte 2015 die nötigen regierungsrätlichen Verordnungen anpassen und die Gemeinden im Spätsommer 2015 über die für das Jahr 2016 massgebenden Zahlungen informieren. Darüber hinaus wird das Amt für Gemeinden rechtzeitig weitere unterstützende Informationen veröffentlichen, welche den Gemeinden den Wechsel in das neue Finanzausgleichssystem erleichtern sollen. 

Höhere Kosten der Alters- und Krankenpflege
Die anerkannten Kosten der Alters- und Pflegeheime sowie der Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung werden angepasst. Die Regierung hat per 1. Januar 2015 eine Teilrevision der Verordnung zum Krankenpflegegesetz beschlossen.
Die Anhebung der anerkannten Kosten der Alters- und Pflegeheime auf 1.12 Franken pro Pflegeminute (bisher 1.00 Franken) führt zu einem budgetierten Anstieg der vom Kanton und den Gemeinden anteilmässig zu tragenden Pflegekosten im Jahr 2015 um insgesamt neun Millionen Franken. Die Regierung gibt ihrer Erwartung Ausdruck, dass sich der Anstieg bei den Pflegekosten in den darauffolgenden Jahren wieder verflachen wird. Demgegenüber führt eine Reduktion der durchschnittlichen Pensions- und Betreuungskosten der Alters- und Pflegeheime zu einer Entlastung bei den Ergänzungsleistungen (EL) von ca. 2,5 Millionen Franken.
Die Erhöhung der anerkannten Kosten für die Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung beschert dem Kanton Mehrkosten im Umfang von 0,33 Millionen Franken gegenüber 2014. Für die Gemeinden betragen die Mehrkosten 0,27 Millionen Franken. 

Kantonale Jagdhundeverordnung ergänzt
Zur Sicherstellung einer tierschutzgerechten Jagd sind die Kantone verpflichtet, die Ausbildung und den Einsatz von Jagdhunden zu regeln. Mit Blick auf einzelne Jagdarten regelt das Bundesrecht auch die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden unter Einbezug lebender Wildtiere. Demnach benötigen Anlagen zur Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden am lebenden Tier eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. Zudem ist jede Veranstaltung dieser Art der Behörde zu melden. In Graubünden gibt es derzeit keine Anlagen zur Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden Wildtieren und es sind auch keine geplant. Dies entbindet den Kanton jedoch nicht von der Pflicht, die kantonalen Zuständigkeiten zu regeln. Die Regierung hat dies mit einer Teilrevision der Jagdhundeverordnung getan und die entsprechenden Zuständigkeiten dem Amt für Jagd und Fischerei zugewiesen. 

Graubünden als Gastkanton an der 1. August-Feier 2015 in Paris
Graubünden tritt 2015 als Gastkanton an der von der Auslandschweizer Organisation in Frankreich organisierten 1. August-Feier in Paris auf. Das Fest zum Schweizer Nationalfeiertag findet jeweils am letzten Samstag im Monat Juli auf dem Areal der Cité Université in Paris statt, nächstes Jahr am 25. Juli 2015. Die Veranstaltung ist öffentlich mit einigen Hundert Besucherinnen und Besuchern. Traditionell wird ein Kanton zu den Feierlichkeiten in Frankreich eingeladen. Der Gastkanton erhält die Gelegenheit, sich und seine Kultur, Traditionen, kulinarische Köstlichkeiten und das touristische Angebot vor Ort zu präsentieren. Für den Auftritt Graubündens wird mit Gesamtkosten von maximal 30 000 Franken gerechnet. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Arosa: Der Gemeinde Arosa wird für die Erneuerung der Wasserversorgung Fraktion Peist, Etappe 2015, Ersatz Reservoir Zalgort, ein Beitrag von 139 500 Franken zugesichert. Die Zusicherung setzt die Subventionierung durch den Bund voraus.
 
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Verein "historic RhB": Dem Verein "historic RhB" wird für Projekte der Aufarbeitung und Vermittlung von mobilem historischem Kulturgut der Rhätischen Bahn ein einmaliger Beitrag von 150 000 Franken zugesprochen. Der Verein bezweckt auf gemeinnütziger Basis die Pflege und die Erhaltung des historischen Erbes der Fahrzeuge der Rhätischen Bahn auf deren Netz. Zudem beabsichtigt der Verein, nicht mehr betriebsfähige Fahrzeuge, die von einmaligem technischem oder historischem Wert sind, zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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