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Die Bündner Regierung hat die Finanzausgleichsbeiträge 2014 zur Zahlung freigegeben. Zudem hat die Regierung den Anmeldeschluss für die Nationalratswahlen 2015 vorgezogen. Im Weiteren wurden Mittel für die Fortsetzung der touristischen Markenoffensive "Enavant Grischun" gesprochen. 

Regierung genehmigt Finanzausgleichsbeiträge 2014
Für Ausgleichsbeiträge an finanzschwache Gemeinden und für Beiträge zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen wird 2014 ein Betrag von rund 50,7 Millionen Franken ausbezahlt (Vorjahr 51,2 Millionen Franken). Die Summe setzt sich wie folgt zusammen:
- Für den Steuerkraftausgleich 2014 werden an 42 Gemeinden total 16,2 Millionen Franken ausgerichtet.
- Für Beiträge an öffentliche Werke werden 6,3 Millionen Franken ausbezahlt.
- Unter dem Titel "Sonderbedarfsausgleich" gelangen insgesamt zwei Millionen Franken an sechs Gemeinden zur Auszahlung.
- Für Förderbeiträge an Gemeindezusammenschlüsse werden total rund 26,2 Millionen Franken ausbezahlt.
Die Finanzausgleichsbeiträge werden 2015 ein letztes Mal nach dem alten System vergeben werden. Die vom Bündner Stimmvolk am 28. September 2014 gutgeheissene Finanzausgleichsreform (FA-Reform) wird per 1. Januar 2016 die bisherige Finanzausgleichsgesetzgebung ablösen. Die Regierung wird im Spätsommer 2015 über die für das Jahr 2016 massgebenden Ausgleichszahlungen informieren. 

Früherer Wahlanmeldeschluss bei den Nationalratswahlen 2015
Die Regierung hat im Hinblick auf die Nationalratswahlen 2015 zwei Termine neu festgelegt. Der Anmeldeschluss für Wahlvorschläge sowie die letztmögliche Eingabe zur Bereinigung von Listen und zur Erklärung von Listenverbindungen wurden im Vergleich zu den Wahlen 2011 vorverlegt. Der Wahlanmeldeschluss für die Nationalratswahlen vom 18. Oktober 2015 ist am 3. August 2015 (neu 76 statt wie bisher 48 Tage vor dem Wahltag). Die Frist für die Bereinigung von Listen und für die Erklärung von Listenverbindungen verstreicht am 10. August 2015 (neu 69 statt wie bisher 41 Tage vor dem Wahltag). Die regierungsrätliche Verordnung über die Nationalratswahlen wird entsprechend angepasst.
Seit den Wahlen 2011 bestimmt die Reihenfolge der eingegangenen Wahlvorschläge die Listennummer. Werden gleichentags mehrere Vorschläge eingereicht, entscheidet das Los. Aufgrund der Erfahrungen von 2011 ist auch 2015 mit der Mehrheit der Wahlvorschläge am frühestmöglichen Termin (18. Mai 2015) und mit einer Losziehung zu rechnen. Dies erlaubt die Vorverlegung des Wahlanmeldeschlusses, wodurch die Wahlunterlagen den Gemeinden früher (neu sechs Wochen vor dem Wahltag) zugestellt werden können. Die Stimmberechtigten erhalten die Unterlagen – wie bei Sachabstimmungen – frühestens vier, spätestens drei Wochen vor dem Wahltag. Die Zustellung des Wahlzettels für die Ständeratswahlen erfolgt in den gleichen Fristen. 

Touristische Markenoffensive wird fortgesetzt
Die durch Graubünden Ferien geführte Markenoffensive "Enavant Grischun" mit der Steinbock-Kampagne wird weitergeführt. Die Regierung hat dem Verein Graubünden Ferien für die Jahre 2015 bis 2018 für die weitere Umsetzung der Markenoffensive ein Kantonsbeitrag von jährlich einer Million Franken (insgesamt vier Millionen Franken) zugesichert. Vorbehalten bleibt die Einräumung der notwendigen Kredite durch den Grossen Rat. Zusätzlich sollen rund 3,2 Millionen Franken durch Partnerschaften mit touristischen und nicht-touristischen Organisationen beigesteuert werden.
Das Ziel ist es, die Bekanntheit der Marke graubünden weiter zu steigern und einen Beitrag zur Erhöhung der Nachfrage nach Angeboten, Dienstleistungen und Produkten aus dem Kanton zu leisten. Auch soll den Partnern eine attraktive Plattform zur Selbstvermarktung geboten werden. Zusätzlich soll die Markenidee von Graubünden als "NaturMetropole" in der breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Themen, die in diesem Zusammenhang kommuniziert werden, sind "Lebensqualität", "Ausgleich, Inspiration", "Gegensätze, Kultur" sowie "Exzellenz, Produktivität". Dabei spielt der Aspekt der Nachhaltigkeit eine bedeutende Rolle. 

Neubau Erstaufnahmezentrum für Asylsuchende, Churwalden: Gesamtleisterauftrag vergeben
Das GL-Team "Implenia" von Implenia Schweiz AG, Chur und Liesch Ott Architekten, Chur erhält den Zuschlag für die Planung und Realisation des Erstaufnahmezentrums für Asylsuchende im Meiersboden, Churwalden. Nach Einsichtnahme in den Bericht des Preisgerichtes und auf dessen Empfehlung hat die Regierung den Gesamtleisterauftrag an das GL-Team "Implenia", Chur mit dem Projekt "sin via" vergeben. Das Erstaufnahmezentrum für ca. 180 Asylsuchende beinhaltet neben einem Unterkunftsbereich auch Verwaltungs- und Schulungsräume. Der effiziente Neubau in Elementbauweise aus Holz entspricht aktuellen ökologischen und energetischen Anforderungen. Nach erfolgtem Zuschlag wird das Vorprojekt erstellt, anschliessend wird eine Botschaft an den Grossen Rat zur Gewährung eines Verpflichtungskredits erarbeitet.
Der Bericht des Preisgerichtes ist unter www.hochbauamt.gr.ch abrufbar. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Laax: An das Projekt der Gemeinde Laax für den Bau einer Fuss- und Radwegbrücke über die Oberalpstrasse in Laax ausserorts im Gebiet Staderas wird ein Beitrag von maximal 367 632 Franken zugesichert. Die Brücke erhöht die Sicherheit der Fahrradfahrer sowie Fussgänger und verbessert die Verkehrsverhältnisse auf diesem Kantonsstrassenabschnitt.
  • Masein: Die Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Masein vom 19. Juni 2014 wird genehmigt. Mit der Revision wird die Möglichkeit geschaffen, eine Gäste- und Tourismusförderungsabgabe zu erheben.
  • Rothenbrunnen: Die Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Rothenbrunnen vom 20. November 2014 wird genehmigt. Mit der Revision wurde die Liegenschaftensteuer von 1 ‰ auf 1,5 ‰ erhöht.
  • St. Moritz: Die von der Gemeinde St. Moritz am 28. September 2014 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Die Teilrevision beinhaltet die Umzonung einer Fläche von rund einer Hektare von der Äusseren Dorfzone in die Hotelzone "Hotel Laudinella". Das Hotel kann damit zonenkonform betrieben und weiterentwickelt werden.
  • Tujetsch: Das Gesetz über Gäste- und Tourismustaxen der Gemeinde Tujetsch vom 14. November 2014 wird genehmigt. Das kommunale Tourismusgesetz kann in Einklang mit übergeordnetem Recht ausgelegt werden. 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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