Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Kommission für Justiz und Sicherheit hat zwei Botschaften der Regierung vorberaten. Einerseits das Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen, andererseits das geänderte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. 

Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Alessandro Della Vedova und im Beisein von Regierungsrat Christian Rathgeb hat die Kommission für Justiz und Sicherheit die zwei Konkordats-Botschaften zuhanden des Grossen Rates vorberaten. Die Kommission beantragt dem Grossen Rat den Beitritt des Kantons Graubünden zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen sowie die Genehmigung der Änderungen des Konkordates über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. 

Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen
Die Kommission teilt die Auffassung der Regierung, wonach private Sicherheitsunternehmen in zunehmendem Masse Tätigkeiten im Sicherheitsbereich wahrnehmen. Dazu gehören unter anderem die Bewachung und der Schutz von Personen und Gütern, der Ordnungsdienst bei Veranstaltungen und Grossanlässen, der Betrieb von Alarmanlagen, Sicherheitstransporte und Detektivaufgaben. Diese privatwirtschaftlichen Tätigkeiten überschneiden sich teilweise mit der Polizeiarbeit und sind im Kanton Graubünden sowie in diversen anderen Kantonen nicht oder unterschiedlich geregelt. Mit dem Konkordat werden verschiedene Arten von Bewilligungspflichten für das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen gesetzlich geregelt. Festgelegt werden auch die Rechte und Pflichten der Sicherheitsdienstleister. Die Regelungen sind aus Sicht der Kommission sachlich gerechtfertigt und nötig. Die Kommission befürwortet einstimmig den Beitritt des Kantons Graubünden zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). 

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
Für das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen beschloss die KKJPD zahlreiche Änderungen. Diese umfassen hauptsächlich die Einführung einer Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele der jeweils obersten Ligen und die Möglichkeit der Behörden, die Bewilligung mit Auflagen zu verbinden. Weiter soll eine Identitätskontrolle der Fangruppen ermöglicht werden, die gleichzeitig eine Überprüfung der Besucherinnen und Besucher bezüglich aktiver Massnahmen wie Rayonverbote und Meldeauflagen gewährleistet. Im Kanton Graubünden wäre zurzeit einzig der Hockey Club Davos (HCD) von diesen Änderungen betroffen. Trotz gewisser Bedenken, hinsichtlich der teilweise einschneidenden Eingriffsmöglichkeiten, ist die Kommission einstimmig der Meinung, dass die Revision des Konkordats sinnvoll und angezeigt ist. Deshalb beantragt die Kommission dem Grossen Rat, den Änderungen des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zuzustimmen.

Der Grosse Rat wir über diese Vorlagen in der Februarsession 2015 befinden. 
 

Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Alessandro Della Vedova, Tel. 078 735 05 86 
 

Gremium: Kommission für Justiz und Sicherheit
Quelle: dt. Kommission für Justiz und Sicherheit
Neuer Artikel